Sie soll verhindern, dass Fluggesellschaften wegen der Coronavirus-Krise ohne Passagiere fliegen, um ihre Start- und Landerechte – sogenannte Slots – nicht zu verlieren.
Fluggesellschaften müssen die ihnen zugestandenen Slots an grossen Verkehrsflughäfen während eines Flugplans zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um in der Flugplanperiode des kommenden Jahres ihr Recht darauf zu wahren. Zahlreiche Airlines hatten zuletzt wegen des Coronavirus aber ihre Flüge fast vollständig gestrichen. Wirtschafts- und Umweltverbände warnten deshalb vor massenhaften «Geisterflügen» ohne Passagiere.
Nach der nun endgültig beschlossenen Regelung verlieren Airlines ihre bisherigen Start- und Landerechte nicht – egal, ob der Flieger abhebt oder nicht. Die Ausnahmeregelung gilt bis einschliesslich Oktober.
Die Coronavirus-Pandemie hat enorme Auswirkungen auf den Luftverkehr. Die Internationale Luftverkehrsvereinigung IATA verzeichnete für die Monate März bis einschliesslich Juni je nach Streckenlänge einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die europäischen Flughäfen gehen für das erste Quartal 2020 von einem Rückgang beim Passagieraufkommen um 67 Millionen Fluggäste aus. (sda afp)