Die Anpassungen Anpassungen an die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes waren in der vorberatenden Kommission des St. Galler Kantonsrats unbestritten. Teil der Vorlage sind aber auch die Hilfen für St. Galler Bergbahnen, die ausserhalb des Härtefallprogramms möglich sein sollen.
Zum einen geht es um die Folgen der vom Kanton angeordneten Schliessung der Skigebiete in der Zeit vom 22. bis zum 30. Dezember. Es sei klar, dass es für diese neun Tage ungedeckte Fixkosten gebe, sagte Kommissionspräsident Christof Hartmann (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Bereits hohe Beiträge erhalten
In der Vorlage lässt es die Regierung offen, ob es für die Bergbahnen noch weitere Unterstützung braucht. Sie verweist darauf, dass diese Unternehmen wegen der Hilfen für die Gastronomie zu den «Empfängern mit den höchsten individuellen Beiträgen» gehörten. Die den Bergbahnen angegliederten Gastrobetriebe, Sportartikelläden und Schneesportschulen hätten «namhafte» A-fonds-perdu-Beiträge aus dem ordentlichen Härtefallprogramm erhalten.
Insgesamt seien den sechs Seilbahnunternehmen im Kanton St. Gallen bereits nicht-rückzahlbare Mittel in der Höhe von 2,6 Millionen Franken bewilligt worden. Dazu kämen Solidarbürgschaften durch den Kanton über weitere rund 1,6 Millionen Franken. Zudem habe die kantonale Arbeitslosenkasse Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von insgesamt mehr als 2,5 Millionen Franken ausbezahlt.
Unterschiedliche Saisonbilanzen
Die vorläufigen Saisonbilanzen der Bergbahnen liegen dem Kanton vor. Die Bergbahnen Flumserberg AG weisen danach einen Besucherrückgang von rund 25 Prozent aus. Für die Bergbahnen Wildhaus AG wurden hingegen mehr Ersteintritte als im Vorjahr verzeichnet. Auch für die Pizolbahnen gab es keinen Rückgang der Gästezahlen im Vergleich zum Vorwinter.
Unabhängig davon hätten die sechs Seilbahnunternehmen um zusätzliche Unterstützung wegen der Auswirkungen der Epidemie ersucht, schreibt die Regierung. Während fünf Gesuche mangels vollständiger Unterlagen noch nicht geprüft wurden, habe die Vorprüfung des sechsten Gesuchs keine unmittelbaren Liquiditätsprobleme ergeben. Der definitive Entscheid der Regierung steht aber noch aus.
In der Junisession behandelt
Forderungen gibt es auch von den vier Tourismusorganisationen im Kanton St. Gallen, die Ausfälle in der Gesamthöhe von 1,7 Millionen Franken geltend machen. Die Regierung will sie «im Sinne einer ausserordentlichen Härtefallunterstützung», aber nur mit nicht-rückzahlbaren Beiträgen von höchstens 750'000 Franken unterstützen.
Die vorberatende Kommission hat sich für den von der Regierung vorgeschlagenen Höchstbetrag ausgesprochen. Die Auswirkungen auf den Tourismus seien im laufenden Jahr noch unklar. Die Vorlage wird vom Parlament in der Junisession in erster und zweiter Lesung behandelt. (sda/lm)