Um die Übertragung der Corona-Infektionen zu minimieren, hat der Regierungsrat des Kantons Bern am Freitagnachmittag umfassende Massnahmen beschlossen, die ab (heute) Freitag um Mitternacht in Kraft treten.
So sind folgenden öffentlichen Einrichtungen für das Publikum geschlossen: Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos und Spielhallen, Erotikbetriebe, Sport- und Fitnesszentren, Schwimmbäder sowie Wellnesszentren, sofern sie nicht zu einem Hotel gehören und ausschliesslich den Hotelgästen zur Verfügung stehen.
Verboten sind auch Veranstaltungen mit über 15 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Besucherinnen und Besuchern. Dies gilt auch für Anlässe im Familien- und Freundeskreis, sowie für betriebliche Veranstaltungen gesellschaftlicher Natur wie Weihnachtsessen oder Apéros. Lediglich Trauerfeiern dürfen auch weiterhin mit mehr als 15 Personen stattfinden, jedoch mit Maskentragpflicht und Kontaktlisten. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen dieses Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.
Ausgenommen von der Beschränkung auf 15 Personen sind Gemeindeversammlungen und Sitzungen von Parlamenten, inklusive Kommissionssitzungen, sofern diese über ein Schutzkonzept verfügen.
Die Durchführung von Messen und Gewerbeausstellungen ist verboten. An Märkten dürfen keine Produkte zur direkten Konsumation angeboten werden.
Beschränkung der Gästezahl in Restaurants und Sperrstunde
Die Verordnung umfasst auch neu eine Beschränkung der Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste von 100 Personen für sämtliche Restaurationsbetriebe.
In Lokalen dürfen ab kommenden Montag nur noch Gästegruppen von höchstens vier Personen zusammen an einem Tisch sitzen. Grössere Gruppen sind erlaubt, wenn die Gruppe ausschliesslich aus Personen besteht, die im gleichen Haushalt leben. Restaurationsbetriebe müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben. Vorhandene Überzeitbewilligungen würden somit ungültig, schreibt der Regierungsrat.
Maskentragpflicht in Laubengängen
Die Maskentragpflicht gilt neu nicht mehr nur in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auch in Laubengängen und überdachten Bereichen vor öffentlich zugänglichen Gebäuden muss ab morgen zwingend eine Gesichtsmaske getragen werden.
Der Regierungsrat empfiehlt der Bevölkerung zudem, auch bei der Arbeit in Innenräumen möglichst Masken zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Die Masken in Büros sollten höchstens dann abgelegt werden, wenn sich eine Person alleine im Raum befindet.
Mannschafts- und Kontaktsport: Keine Trainings und Wettkämpfe im Amateurbereich
Wettkämpfe sowie Trainings von Mannschaftssportarten dürfen nicht mehr stattfinden. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Mannschaften der beiden obersten Ligen in den Sportarten Fussball, Eishockey, Handball, Volleyball und Unihockey. Allerdings sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr zugelassen.
Nicht mehr ausgeübt werden dürfen auch Sportarten, die einen dauernden engen Körperkontakt bedingen. Davon ausgenommen sind Personen, die eine solche Sportart professionell betreiben.
Die vom Berner Regierungsrat erlassene Verordnung gilt voraussichtlich bis 23. November. (htr)