Man wolle vermeiden, dass in der Silvesternacht zu viele Personen in kleinen Gruppen auf dem Klosterplatz zusammenkämen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Wegen der Corona-Pandemie sind derzeit Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum verboten.
Die Zehn-Personen-Regel gelte auch für private Silvesterfeiern. Am besten sei es, ganz auf physische Treffen zu verzichten, schreiben die Behörden von Stadt und Kanton. Wie immer an Silvester gilt auf dem St. Galler Klosterplatz auch ein striktes Feuerwerksverbot - zum Schutz des Stiftsbezirks.
Üblicherweise versammeln sich in der Silvesternacht Hunderte von Menschen auf dem grossen Platz bei der Kathedrale. Um Mitternacht wird jeweils gemeinsam auf das neue Jahr angestossen. (sda)