Laut einer Mitteilung vom Mittwoch rechnet die MCH Group für das Geschäftsjahr 2020 mit einer Umsatzeinbusse im Vergleich zum Vorjahr von 230 bis 270 Millionen Franken. Das bedeute eine Halbierung des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr. Zuvor lautete die Prognose auf 130 bis 170 Millionen Franken weniger Erlös. Zudem wird mit einem Jahresverlust in einem höheren zweistelligen Millionenbereich gerechnet.
Für das Jahr 2021 wird dann mit einer zögerlichen Erholung und einer Umsatzsteigerung von 70 bis 100 Millionen Franken im Vergleich zu den Erwartungen im Geschäftsjahr 2020 gerechnet. Die MCH Group begründet die Schätzungen mit der weiterhin anhaltenden Coronakrise und mit weltweit steigenden Infektionen, die auch im zweiten Semester 2020 und im Geschäftsjahr 2021 die Geschäftstätigkeit stark beeinträchtigen dürfte.
Die Prognose sei wegen der weiterhin nur schwer voraussehbaren Entwicklung der Pandemie und ihren Folgen mit grossen Unsicherheiten verbunden. Die projizierten Kennzahlen hätten entsprechende Auswirkungen auf die erwartete Nettoverschuldung, Eigenkapitalquote und Liquidität der MCH Group, hiess es weiter.
Streit um Einstieg von Murdoch
Ein Massnahmenpaket sei zwingend erforderlich, um die Folgen der Krise zu bewältigen, die notwendige Sanierung vornehmen und die strategische Neuausrichtung erfolgreich umsetzen zu können, betonte der Messebetreiber.
Geht es nach dem Willen des Verwaltungsrates sollen entsprechende Massnahmen an einer ausserordentlichen Generalversammlung am 3. August beschlossen werden. Die MCH Group will dann James Murdoch, Sohn des Medienmoguls Rupert Murdoch, über eine Kapitalerhöhung als neuen Ankeraktionär an Bord holen.
Murdochs Beteiligung wird sich, je nachdem wie stark sich bestehende Aktionäre an der Aktienausgabe beteiligen, zwischen 30 und 44 Prozent bewegen. Im Zuge des Deals könnte die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt von aktuell 33,5 Prozent vorübergehend über 50 Prozent steigen.
Damit weder der Kanton Basel-Stadt bei der Überschreitung der 50-Prozent-Schwelle noch Murdoch bei einer allfälligen Überschreitung der 33,3 Prozent-Schwelle allen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot machen müssen, will MCH sogenannte Opting-up-Klauseln einführen.
Die Übernahmekommission (UEK) hatte am 15. Juli die generelle Opting-up-Klausel sowie die eventuell geplante selektive Opting-up-Klausel genehmigt. Gegen diesen Entscheid der UEK hatte aber Erhard Lee von der Zürcher Vermögensverwaltung AMG Einsprache eingereicht. Er kontrolliert früheren Angaben zufolge über seine Fondsgesellschaft AMG 9,8 Prozent der MCH-Aktien.
«Keine schweizerische Lösung»
Am Mittwoch unterstrich Lee gegenüber der Nachrichtenagentur AWP erneut, dass er von der geplanten Kapitalerhöhung und dem Deal mit Murdoch nicht viel hält: «Der Verwaltungsrat weigert sich in nicht nachvollziehbarer Weise, andere Lösungen, darunter eine schweizerische, ernsthaft zu diskutieren.» Der Verwaltungsrat wolle offensichtlich «mit allen Mitteln» eine Lösung erzwingen, die wenigen nütze und vielen schade.
Bei der MCH Group sieht man dies anders: Im Communiqué vom Mittwoch heisst es, dass in der Einsprache von Lee «die Notwendigkeit des finanziellen Massnahmenpakets nahezu vollständig ausgeblendet wird, weil es ihm offensichtlich darum geht, eine Sanierung zu verunmöglichen». Das Ziel Lees, so die MCH Group in dem Statement, sei wohl das Unternehmen zu zerschlagen und den Wert seiner Beteiligung zu Lasten der Mitarbeitenden und der Wirtschaftsstandorte Basel und Zürich maximieren zu können.
«Absurde» Vorwürfe
Diesen Vorwurf will Lee im Gespräch mit AWP nicht gelten lassen: «Es ist geradezu absurd, was der Verwaltungsrat uns als Aktionär unterstellt», sagte er. Vielmehr sei sein AMG Substanzwerte-Fonds seit über 15 Jahren wohlwollend in die Gesellschaft investiert.
Was Lee besonders stört: Über die Struktur der geplanten Kapitalerhöhung erleiden die bestehenden Aktionäre eine enorme Verwässerung, die sie nicht über Bezugsrechte kompensiert erhalten. Denn die Wandlung eines Darlehens des Kantons Basel-Stadt erfolgt unter Ausschluss der Bezugsrechte für die restlichen Aktionäre.
Erst für die zweite Tranche erhalten sie ein Bezugsrecht. (sda)