Der Test dürfe nicht älter als 72 Stunden sein, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Madrid mit. Das wird nach jetzigem Stand im Prinzip auch für Besucher gelten, die zum Beispiel aus Deutschland anreisen. Die Einstufung eines Herkunftslandes oder einer Region als Risikogebiet werde anhand der EU-Verordnung
2020/1475 vom 13. Oktober vorgenommen, heisst es in der Mitteilung.
Unklar blieb zunächst, ob die Ausweisung als Risikogebiet (etwa im Fall von Deutschland) regional oder landesweit vorgenommen werden soll. Die Zeitung «El País» schrieb unter Berufung auf Sprecher des Ministeriums, von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests bei der Einreise würden in der EU und im Schengen-Raum nur die Bürger von Norwegen, Finnland und Griechenland ausgenommen werden.
Im Falle von Drittländern will Spanien unterdessen in erster Linie die jeweilige 14-Tage-Inzidenz – die Zahl der Infektionen je 100'000 Einwohner binnen 14 Tagen – zur Bewertung heranziehen.
Reiseagenturen und Transportunternehmen müssten die Touristen schon beim Ticketverkauf über die neuen Auflagen informieren, hiess es. Das Ergebnis des Corona-Tests müsse auf Spanisch oder Englisch verfasst sein und könne sowohl in Papierform als auch digital vorgelegt werden. Zudem müsse das Testergebnis in dem Formular angegeben werden, das Spanien-Besucher bereits seit einigen Monaten vor der Einreise ausfüllen müssen.
Die neue Regelung ergänzt nach Angaben des Ministeriums die bereits bestehenden Kontrollen und Auflagen. Beibehalten werde unter anderem die Temperaturkontrolle, der alle Einreisenden aus dem Ausland ausnahmslos unterzogen werden. Eine Quarantäne-Pflicht für Besucher gibt es in Spanien aber weiterhin nicht. (sda/dpa)