Der selbständige Immobilientreuhänder war in dem Casino ein gern gesehener Gast. Er galt als «Highroller», der an seinen drei bevorzugten Automaten jeweils um sehr grosse Summen spielte. Dokumentiert ist, dass ihm zwischen Dezember 2005 bis November 2008 24,5 Millionen Franken ausbezahlt wurden.
Über Strafverfahren informiert
Der verspielte Betrag dürfte jedoch rund vier Millionen Franken höher liegen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) wurde im Januar 2011 auf den Fall aufmerksam. Sie wurde von dritter Seite darüber informiert, dass gegen den Mann ein Strafverfahren laufe, weil er Geld veruntreut und im fraglichen Casino verspielt habe.
Die ESBK eröffnete in der Folge eine Untersuchung, in der geprüft wurde, ob das Casino seine Überwachungspflichten gegenüber dem Betroffenen eingehalten habe. Die Kommission kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall gewesen sei und auferlegte dem Casino eine Sanktion in der Rekordhöhe von 4,93 Millionen Franken.
Konkret wurde der Spielbank vorgeworfen, dass sie es unterlassen habe, den Mann zu beobachten, die Checkliste für die Früherkennung von Problemspielern auszufüllen und danach die weiteren im Sozialkonzept vorgesehenen Massnahmen zu ergreifen.
Busse reduziert
Wäre dies alles korrekt gemacht worden, hätte laut ESBK spätestens Ende November 2005 eine Spielsperre ausgesprochen werden müssen. Tatsächlich endete die Spieltätigkeit des Mannes erst Ende 2008, nachdem er selber seine Sperrung verlangt hatte. Gegen den Entscheid der ESBK gelangte das Casino ans Bundesverwaltungsgericht.
Die Richter in St. Gallen haben die Beschwerde nun in Bezug auf die Bussenhöhe gutgeheissen und im Übrigen abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Gemäss Urteil wurde der Gewinn des Casinos im konkreten Fall zu hoch veranschlagt, weshalb die Busse auf 3 Millionen Franken zu reduzieren ist.
Erfolglos blieb der Einwand des Casinos, dass es den Mann für einen «Gewinnertyp» gehalten habe, der entgegen der allgemeinen Vermutung mehr Geld nach Hause als ins Casino getragen habe. Laut den Richtern in St. Gallen lagen jedoch spätestens im September 2005 genügend Hinweise für ein Einschreiten vor.
Gepflegt und angenehm
Beim Betroffenen habe es sich um einen sogenannten «Highroller» gehandelt – um eine Person, die regelmässig um sehr hohe Summen gespielt habe. Als unproblematische «Highroller» könnten dabei nur Personen mit sehr hohem Vermögen oder Einkommen gelten.
Solche Personen würden in den meisten Fällen auch über eine gewisse öffentliche Bekanntheit verfügen. Bei unbekannten «Highroller» wie dem Betroffenen müsse von Seiten eines Casinos dagegen faktisch bereits von Anfang an ein Verdacht bestehen.
Allerdings räumt das Gericht ein, dass nur von einem mittelschweren Verschulden des Casinos auszugehen ist, da es sich um einen gänzlich atypischen Fallhandle: Der Mann sei nie negativ aufgefallen, sei als gepflegter, anständiger und angenehmer Gast aufgetreten und habe seiner Familie weiterhin Aufmerksamkeit gewidmet. (npa/sda)