Die Kantonsregierung habe Anfang November die Ortsplanungsrevision für ein neues Resort genehmigt und die Rodungsbewilligungen erteilt für die veränderte Linienführung der Talabfahrt sowie für den Parkplatz. Gegen diesen Entscheid richtet sich die Beschwerde an das Verwaltungsgericht Graubünden, wie die Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz und Mountain Wilderness am Montag mitteilten.
Die beiden Organisationen schrieben, mit der neuen Bahn, dem geplanten Resort La Sassa und der Beschneiung der Talabfahrt sei in der Val Müstair ein Grossprojekt vorgesehen, das umfassend und gesamthaft beurteilt werden müsse. Kritisiert wird laut Mitteilung «die Zerstückelung der Verfahren».
Weiter fehlt in der Einschätzung der Verbände ein Bedarfsnachweis für die geplante Gondelbahn in der Ortschaft Tschierv. Zudem sei die Beschneiung der Talabfahrt aus dem Skigebiet Minschuns planungspflichtig, und die vorgesehene Rodung von Bäumen für Parkplätze sei «nicht bewilligungsfähig». Das Waldgesetz lasse Rodungen zwecks billiger Beschaffung von Land nicht zu. (sda)