In seiner Einzelinitiative fordert der selbstständig tätige Taxifahrer unter anderem, dass alle Personen, die im Kanton Zürich Personen gewerbsmässig transportieren, über eine Bewilligung der jeweiligen Stadtpolizei verfügen müssen. Damit würde jedes Taxi der Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit (ARV) unterstehen.
Besonders Fahrer von Uber seien heute nicht im Besitz einer Bewilligung. Sie können sich so laut Initiant «jeglichen Kontrollen entziehen». So bestünden etwa für die Lenkzeit keine Vorschriften.
Zudem sollen alle Fahrer die Prüfung zum berufsmässigen Personentransport und die entsprechende Stadtkundeprüfung ablegen. Die Service-Gebühr für die Vermittlung einer Fahrt dürfe zudem höchstens mit 15 Prozent berechnet werden.
Minimum-Preis soll vor Ausnützung schützen
Zudem will er die Preise für die Beförderung anpassen und mittels Minimum-Preis sicherstellen, dass der Fahrer vom Anbieter nicht ausgenützt werden kann. «Jetzt erst recht, wo Uber für Uber-X seit dem 19. Februar 2016 die Preise in der Stadt Zürich um weitere 20 Prozent reduziert hat», schreibt er.
Die Einzelinitiative wird in einer der kommenden Sitzungen dem Kantonsrat vorgelegt. Damit das Anliegen weiter geprüft wird, ist die vorläufige Unterstützung durch mindestens ein Drittel des Parlaments (60 Stimmen) notwendig. (sda/vn)