Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am Mittwoch eine Motion mit dieser Forderung stillschweigend angenommen. Diese verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst ab Oktober wieder geltend machen können. Der Aufschub soll den Unternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben.
Es gebe keine Ideallösung, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Mit dem Einfrieren der Situation bis zum 30. September könne der Branche vorübergehend geholfen werden. Der Aufschub gilt aber nur für Forderungen gegenüber direkten Vertragspartnern der Kunden. Für andere Forderungen – zum Beispiel Mieten oder Löhne – gilt er nicht.
Bis zum 19. April galt ein allgemeiner Rechtsstillstand im Betreibungswesen. Der Bundesrat hat diese Betreibungsferien nicht verlängert, um die Zahlungsmoral nicht zu schwächen. Diese Motion unterstützte der Bundesrat. Die Reisebüros und die Reiseveranstalter befänden sich in einer besonderen Situation und seien stark von der Krise betroffen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Es gehe um eine vorübergehende Stabilisierungsmassnahme.
Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben im Rahmen der Nachtragskredite beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, den Reisebüros das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen. (sda)