Mit der 2G-Regel würden Maskenpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation in Restaurants, Bars und Clubs entfallen, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Die aktuell geltende kantonale Bestimmung zur Maskenpflicht in Innenräumen werde obsolet und deshalb aufgehoben.
Der Kanton Baselland hatte wegen der angespannten epidemiologischen Lage per 1. Dezember die Maskentragpflicht auf Restaurants, Bars und Clubs ausgeweitet, auf eine Sitzpflicht verzichtete er aber.
Basel-Stadt will Bundesregelung nicht übernehmen
In der Nordwestschweiz hat derzeit nur Basel-Stadt strengere Regeln: Der Stadtkanton hält an der Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation in Restaurants, Bars und Clubs fest.
Die vom Bundesrat in diesem Bereich erlassenen milderen Massnahmen würden «vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht ausreichen» und würden deshalb nicht übernommen, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit.
Es sei absehbar, dass der Bundesratsentscheid nur einen Zwischenschritt zu konsequenteren Massnahmen darstellen werde. Die Basler Regierung schlägt vor, dass der Bund beim nächsten Massnahmenpaket in gewisse Bereichen eine 2G-Pflicht inklusive Maskentragpflicht einführt.
Keine Ausweichdestination für Einkäufe und Freizeitaktivitäten
Auch sei es richtig, die kantonale Regelung beizubehalten, da beispielsweise im angrenzenden Baden-Württemberg (D) momentan strengere Regeln gelten würden, heisst es weiter in der Mitteilung.
Basel solle nicht Ausweichdestination für Einkäufe und Freizeitaktivitäten von Menschen aus Frankreich und Deutschland werden.
Die strengeren Regeln sind gemäss der Basler Regierung besonders für Clubs und Bars «einschneidend». Die Exekutive will deshalb besonders betroffene Betriebe finanziell unterstützen und ein neues Unterstützungsprogramm erarbeiten. (sda/bbe)