Anstoss zur Revision dieses inzwischen rund 25-jährigen Gesetzes gab die Motion «Ein moderneres Gastrogesetz - damit die Vielfalt bleibt». Es gebe heute viel mehr kleine und mittlere Unternehmen, welche nebst ihren angestammten Dienstleistungen und Produkte auch Gastwirtschaftsdienstleistungen anbieten, hiess es im Vorstoss.
Viele Bäckereien mit angegliederten Cafés oder Restaurants seien mit dem geltenden Gesetz gezwungen, bei jedem Wechsel des Filialleiters neue Patente und Bewilligungen zu beantragen. Daneben gebe es auch immer mehr Gastronomieunternehmer, welche mehrere Lokale betreiben und deshalb eine AG oder eine GmbH gründen, um die einzelnen Betriebe unter einem Dach führen zu können.
Schlankeres, zeitgemässeres Gesetz
Mit der Erheblicherklärung im August 2020 durch den Grossen Rat wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Patente und Bewilligungen neu auch an juristische Personen erteilt werden können. Allerdings muss der Nachweis erbracht werden, dass daran eine natürliche Person beteiligt ist oder die juristische Person eine natürliche Person beschäftigt, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.
Das neue Gesetz soll weniger Bestimmungen umfassen und schlank sein mit nur noch zwei Bewilligungsarten: eine für den Handel mit Alkohol und eine für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit. Damit soll den aktuellen Entwicklungen im Gastronomiebereich Rechnung getragen werden.
Wirteprüfung beibehalten
Von der Bewilligung erfasst sein sollen zum Beispiel künftig auch «Foodtrucks» und andere neuere Gastgewerbeformen. Ins Auge zu fassen sind zudem Anpassungen in Bezug auf die Wirteprüfung, die im Grundsatz beibehalten werden soll. Der Erfolg von Gastronomiebetrieben soll durch eine liberalere Regelung vermehrt dem Markt überlassen werden.
Die geplante Aufhebung der Unterscheidung zwischen Patent und Bewilligung soll sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton zu einer administrativen Entlastung führen. Die unterschiedlichen Gebühren für die einzelnen Patent- und Bewilligungsarten beliefen sich bislang auf 300 bis 2500 Franken. Neu soll bei den beiden Bewilligungsarten Gebühren in der Höhe von 1000 bis 1500 Franken erhoben werden. Die Gebühren für regelmässige Verlängerungen, Tanzveranstaltungen oder Schaudarbietungen (3000 Franken) sowie für regelmässige Freinächte (4000 Franken) sollen dagegen unverändert bleiben. (sda/bbe)