Ein vom Landrat überwiesenes FDP-Postulat hatte die befristete Ausnahmebewilligung für Heizstrahler in Restaurants, Cafés und Bars verlangt. Der Regierungsrat unterstütze das Anliegen grundsätzlich, wie er am Mittwoch mitteilte.
Die Ausnahmebewilligung soll für Betriebe der Gastro- und Eventbranche befristet bis zum 30. April 2021 gelten. Die Ausnahme beschränke sich bewusst auf elektrisch betriebene Heizstrahler, weil gasbetriebene Heizstrahler – sogenannte Heizpilze – mit unerwünschten CO2-Emissionen verbunden seien, heisst es weiter im Communiqué. Eine diesbezügliche Ausnahme sei nicht mit mit dem Energiegesetz vereinbar respektive nicht verhältnismässig.
Die Baselbieter Regierung rät, die Anschaffung von Heizstrahlern «gut zu überlegen», da die Ausnahme nur aufgrund der Corona-Pandemie einmalig und befristet gewährt werde und unsicher sei, ob eine Wintersaison für die vollständige Amortisation der Heizstrahler ausreiche.
Möglicherweise sei es wirtschaftlich sinnvoller, auf einen guten Windschutz und auf Wolldecken im Aussenbereich zu setzen, heisst es zudem in der Mitteilung.
In Basel-Stadt sind elektrische Heizstrahler ebenfalls bis zum 30. April 2021 zugelassen. (sda)