Um die Abstandsregeln einzuhalten, brauchen viele Gastrobetriebe draussen mehr Platz. Diesen sollen sie ohne Baubewilligung erhalten. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter von Bern haben sich, analog des Sommers 2020, für dieses vereinfachte Verfahren entschieden.
Es kommt aber nur zur Anwendung, solange die Wirtinnen und Wirte die Gesamtzahl der bisher bewilligten Aussensitzplätze nicht überschreiten. Es darf auch zu keinen höheren Immissionen kommen, wie die Regierungsstatthalterämter in einer Mitteilung vom Dienstag bekannt geben.
Weiter muss die Gemeinde – und soweit nötig auch die Grundeigentümerschaft – mit dem Vorhaben einverstanden sein. Und selbstverständlich dürfen dem Mehrbedarf an Platz auch keine anderweitigen öffentlichen Interessen entgegenstehen, etwa die Verkehrssicherheit.
Gastrobetriebe, die mehr Platz benötigen, reichen ein Schreiben inklusive Plan bei der Gemeinde ein. Sofern der Erweiterung aus Sicht der Gemeinde keine wesentlichen Interessen entgegenstehen, stellt sie der verantwortlichen Person eine einfache Bestätigung mit Kopie an das Regierungsstatthalteramt und die örtliche Kantonspolizei zu.
Wollen Gastronomen die Anzahl der Aussensitzplätze erhöhen, müssen sie weiterhin eine Baubewilligung einholen. (sda/htr/npa)