Der Bundesrat hat am Mittwoch per Verordnung beschlossen, dass mit der weiteren Lockerung ab dem 6. Juni in Restaurants eine Datenhinterlegungspflicht bei Gruppen ab fünf Personen gilt. Mindestens eine Person muss in diesem Fall ihre Kontaktangaben hinterlassen. Damit verzichtet der Bundesrat auf ein pauschales Erfassen aller Gäste. Die Kontaktdaten müssen zudem nach zwei Wochen vernichtet werden.
«Es obliegt uns, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und Verhältnismässigkeit dieser Gesetzesgrundlage zu kommentieren und da waren wir einverstanden», sagte Lobsinger am Donnerstag gegenüber Radio SRF.
Die Diskotheken und Clubs dürfen laut Verordnung ab dem 6. Juni maximal 300 Besucher pro Abend einlassen. Diese müssen Namen und Telefonnummer angeben, falls die Abstandsregel von zwei Metern während mehr als fünfzehn Minuten nicht eingehalten werden kann.
Nur wenn die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können, besteht laut Verordnung eine Kontaktdatenpflicht. «Der Bundesrat hat jetzt eine klare politische Verantwortung übernommen für diese Datenerhebungspflicht und das ist aus Sicht meiner Datenschutzbehörde nicht zu beanstanden», sagte Lobsinger. (sda)