Gastrobetriebe sind kommenden Winter auf mehr Platz angewiesen, damit die Abstandsregeln wegen der Corona-Pandemie eingehalten werden können. Am Dienstag kommunizierten der Glarner Gastroverband und Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons ihre einvernehmlich getroffene Lösung.
Demnach dürfen Heizpilze verwendet werden, wenn sie entweder mit erneuerbarer Energie wie Holzpellets, mit zertifiziertem Strom oder CO2-kompensiert betrieben werden. In solchen Fällen werden eine Bewilligung ausgestellt und eine Vignette abgegeben.
60 Franken für die Bewilligung
Für die gebräuchlichsten Modelle, die mit Flüssiggas betrieben werden, ist laut den Glarner Behörden eine Bewilligung nur möglich, wenn dafür eine CO2-Kompensationsabgabe von 60 Franken für den Zeitraum bis Ende 2021 bezahlt wird. Diese Abgabe wird für CO2-Massnahmen in der Region eingesetzt.
Die Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons sowie der Verband Gastro Glarnerland schrieben, sie seien überzeugt, eine gute Lösung für die besonderen Umstände des kommenden Winters gefunden zu haben. Ende des nächsten Jahres werde beurteilt, ob sich dieses Vorgehen bewährt habe und wie in Zukunft vorzugehen sei. (sda)