Das teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Er will damit ein möglichst effizientes Contact Tracing gewährleisten. Mit der neuen Regelung geht der Kanton Bern weiter als der Bund vorschreibt. Zwingend vorgesehen ist die Registrierungspflicht nur dort, wo der 1,5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Diese Vorgabe reiche im Kanton Bern nicht aus, sagte Gundekar Giebel von der bernischen Gesundheitsdirektion auf Anfrage. Das hätten die Erfahrungen von Contact Tracern gezeigt, die den Restaurant-Besuchen von Infizierten nachgegangen seien. Manche Wirte kamen demnach den Vorgaben nur sehr rudimentär nach.
Giebel geht davon aus, dass der Kanton Bern als erster die generelle Registrierungspflicht in Restaurants einführt. Und er verlangt zusätzlich auch das Geburtsdatum, weil dies die Person eindeutig identifizierbar macht.
Betroffen von der Regelung sind nur Innenräume. Dort sei die Ausbreitungsgefahr des Virus höher, hält die Regierung fest. Im Freien müssen sich die Gäste weiterhin nicht registrieren.
Schärfere Regelungen bei Clubs
Schon seit Anfang Juli gibt es eine Registrierungspflicht in Bars und Clubs. Hier mussten die Gäste bislang lediglich Namen, Handy-Nummer und E-Mail angeben. Neu werden auch auch das Geburtsdatum und die vollständige Adresse verlangt.
Die Clubbetreiber müssen die Angaben anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. Zudem sollen sie den Gästen empfehlen, die SwissCovid App zu nutzen. (sda)