Zur Zeit sind Restaurationsbetriebe, ausgenommen solche, die lediglich für Hotelgäste zur Verfügung stehen, sowie Betriebskantinen, geschlossen. Zulässig sind Take-Away-Betriebe. Das führt dazu, dass Berufstätige im Ausseneinsatz oft keine Möglichkeit haben, sich am Mittag in einem Innenraum mit einer warmen Mahlzeit zu verpflegen.
 
Ende Februar 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit den Kantonen mitgeteilt, dass Restaurants unter Einhaltung bestimmter Anforderungen mit Zustimmung der Kantone vorübergehend als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet haben dürfen (htr.ch berichtete darüber).

Der Kanton Luzern macht nun von dieser Möglichkeit Gebrauch und will damit einem grossen Bedürfnis nachkommen, wie die Luzerner Staatskanzlei am Montag in einer Mitteilung schreibt. Ab heute, 1. März, dürfen Restaurationsbetriebe, die über eine entsprechende Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz verfügen, ihren Betrieb unter gewissen Voraussetzungen als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» öffnen.
 
Die Öffnungszeiten sind auf werktags 11 bis 14 Uhr beschränkt. Zugang haben nur Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich bei der Betriebskantine angemeldet werden.[RELATED]
 
Schutzkonzept muss eingehalten werden
Das Schutzkonzept der Betriebskantine muss allen rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen. Dazu gehört die Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants sowie beim Aufsuchen der Sanitäranlagen. Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden; Gästegruppen, die nahe zusammensitzen, sind nicht zulässig.

Die Restaurants müssen die Kontaktdaten von allen Personen erheben und während 14 Tagen aufbewahren. Die Restaurationsbetriebe müssen der Luzerner Polizei täglich bis 10 Uhr melden, für welche Arbeitgeber sie ihren Betrieb als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet haben.

Auch Berner, Urner und Glarner Restaurants werden temporär zu Betriebskantinen
Ein warmes Mittagessen für Arbeiterinnen und Arbeiter im Ausseneinsatz wird an Werktagen von 11 bis 14 Uhr auch vom Kanton Bern bewilligt. Die Regierung erlaubt es den Restaurants für Berufstätige im Ausseneinsatz am Mittag zu öffnen.

Für die Betriebe gelten die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit. Die Mittagsgäste müssen sitzend konsumieren und eine Maske beim Betreten und Verlassen des Restaurants tragen. Ebenfalls  müssen die Abstandsregeln eingehalten und die Kontaktdaten erhoben und 14 Tage aufbewahrt werden.

Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann betont, dass die Regelung sofort in Kraft tritt. «Wir sind froh, dass das Bundesamt für Gesundheit Hand bietet für eine Lösung und wir wollen die Voraussetzung für das Mittagsangebot für die Betroffenen schnell und unbürokratisch umsetzen.»

Im Kanton Glarus erlaubt die Regierung den Restaurants ebenfalls ab sofort über Mittag Betriebskantinen anzubieten. Konkret können sich Berufsleute zwischen 11 und 14 Uhr in den Betriebskantinen von Restaurants verköstigen. Die Restaurants müssen für diesen neuen Service eine Bewilligung beim Kanton einholen. Einzureichen sind die Gesuche beim kantonalen Arbeitsinspektorat, wie die Kantonsbehörden am Montag mitteilten.

Unter den gleichen Auflagen und ebenfalls von 11 bis 14 Uhr dürfen seit Montag auch die Restaurants in Uri Arbeitende  aus dem Bereich Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, Handwerkerinnen und Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter sowie Monteurinnen und Monteure verpflegen, wie der Urner Sonderstab am Montagabend mitteilte. (htr/sda/npa)