Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informierte am Donnerstag die Kantone darüber, unter welchen Voraussetzungen sie Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz zulassen können. Kantone, die Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz ermöglichen möchten, können dies mit einer Allgemeinverfügung an die Adresse der Restaurationsbetriebe regeln. Die Regelung hat das BAG zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet.
Die Vorgaben umfassen insbesondere, dass Restaurants als Betriebskantinen unter der Woche zwischen 11 und 14 Uhr öffnen dürfen. Zugang haben ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage. Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vorgängig anmelden
Vorausgesetzt wird das Einhalten der Schutzkonzepte und in den Lokalen herrscht, ausser am Tisch, Maskenpflicht. Die Abstandsregeln müssen eingehalten und auch die Kontaktdaten von allen Personen aufgenommen werden.
Die Gewerkschaft Syna begrüsste am Donnerstag den Entscheid des Bundes. Man habe schon seit Beginn des Lockdowns auf die Verpflegungsproblematik im Baugewerbe hingewiesen. Besonders betroffen seien Personen im Ausbaugewerbe wie Elektrikerinnen und Maler.
Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hatte die Forderung von Betriebskantinen Anfang Februar an den Bundesrat gerichtet. Zuvor kamen für die von der SVP lancierten Petition «Beizen für Büezer» rund 50'000 Unterschriften zusammen. Wenn das Bundeshausrestaurant während der Session zur Kantine werde, müsse das auch für jedes Restaurant befristet möglich sein, fanden die Petitionäre. (sda/htr/npa)