Obwohl die junge Frau ihrem Chef sagte, dass sie dies nicht wolle, hörte der Mann nicht damit auf. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Lausanner Richter bestätigen den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts, das den Mann zu einer Busse von 500 Franken verurteilte.
In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, die wiederholten Tathandlungen seien eine physische Einwirkungen, die über das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass hinaus gingen. Das Gesetz verlange nicht, dass die betroffene Person Schmerzen empfinde. Es reiche ein deutliches Missbehagen.
Unter Berücksichtigung des Alters und der Position des Beschwerdeführers könne davon ausgegangen werden, dass die Lernende sich deutlich unwohl fühlte wegen der unerwünschten Berührungen.
Der Restaurant-Betreiber argumentierte vor Bundesgericht unter anderem, es spiele für die juristische Beurteilung keine Rolle, dass die junge Frau gesagt habe, sie wolle diese Berührungen nicht. Damit habe sie lediglich ein subjektives Empfinden kundgetan. Dies lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten. Es hat auch die weiteren Rügen des Mannes klar abgewiesen. (sda)