Der Kanton Zürich reagiert mit den verschärften Regeln auf die zwei «Superspreader-Events», die in den vergangenen Tagen bekannt wurden. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) gab die Neuerungen am Mittwochnachmittag an einer Medienkonferenz bekannt.
Falsche Kontaktdaten auf den Besucherlisten erschwerten nach den «Superspreader-Events» in Clubs das Contact Tracing massiv. Zahlreiche Besucher gaben offenbar Fantasienamen wie «Donald Duck» an, einzelne Gäste waren auf der Liste gar nicht verzeichnet.
Flamingo Club wird nicht geschlossen
Ab Freitag müssen die Clubs nun sicherstellen, dass ihre Gäste die richtigen Namen angeben. Dazu müssen diese einen Ausweis vorzeigen. Auch die angegebene Handynummer muss verifiziert werden. Die Clubs werden zudem dazu verpflichtet, dem Kanton den verantwortlichen Betreiber sowie drei weitere Personen zu nennen, die Zugriff auf die Besucherlisten haben.
So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheitsdirektion innert zwei Stunden Zugriff auf die Kontaktdaten erhält, falls sich nachträglich herausstellt, dass eine infizierte Person unter den Gästen war. Die Gäste sollen dann per SMS und E-Mail über die mögliche Ansteckungsgefahr informiert werden.
Der Flamingo Club, in dem es an einem Anlass am 21. Juni zu mehreren Ansteckungen kam, wird vorerst nicht geschlossen. Der Club hat laut Rickli zugesichert, die neuen Vorschriften einhalten zu können. Dies soll überprüft werden. Falls die Vorschriften eingehalten werden, darf der Club weiterhin geöffnet bleiben.
Wie die Bar & Club Kommission (BCK) Zürich in einer Mitteilung schreibt, hätten die Bar- und Clubbetreiber aus den Vorkommnissen gelernt und seien froh, dass sie sich mit dem Kanton auf einen verbesserten Prozess zur Registrierung der Gäste einigen konnten.
Die täglich publizierten Zahlen der positiv auf Covid-19 getesteten Personen ist im Kanton Zürich in den vergangenen Tagen und Wochen wieder deutlich gestiegen. Bis am Mittwochnachmittag lagen der Gesundheitsdirektion 39 positive Tests innerhalb eines Tages vor - so viele wie seit Mitte April nicht mehr.
Auch Berner Regierung beschliesst Registrierungspflicht in Clubs
Der Kanton Bern folgt dem Beispiel Zürichs und führt eine Registrierungspflicht ein: Wer eine Bar, eine Disco oder einen Club besuchen will, muss sich ausweisen können und registrieren lassen.
Das hat der Regierungsrat am Mittwoch im Grundsatz entschieden. Die genaue Art der Registrierung soll eine Verordnung regeln, die derzeit erarbeitet wird und und kommende Woche dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet wird.
Die Berner Regierung fasste den Grundsatzentscheid am Mittwoch im Rahmen einer Aussprache, wie aus einem Communiqué hervorgeht. Wer Einlass in einen Club begehrt, muss sich bereit erklären, später für die Gesundheitsbehörden erreichbar zu sein, sollte sich herausstellen, dass Personen mit Covid-19 in der Lokalität waren.
Unbedingt sicherstellen wollen die Berner Behörden, dass die Besucher korrekte Angaben über ihre Identität machen. «Falsche Angaben sind beim Contact Tracing das Schlimmste», sagte Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheitsdirektion, auf Anfrage.
Wichtig sei, dass die Registrierungspflicht in der Bevölkerung nicht als «Nachschnüffelei» verstanden werde. Vielmehr gehe es darum, dass jede und jeder sich selber möglichst wirksam schützen könne. Wenn ein Disco-Besucher rasch erfahre, dass er in einem Lokal mit einem Corona-Infizierten gewesen sei, könne er umgehend seine Nächsten informieren – und so lasse sich die Ansteckungskette unterbrechen.
Schliessungen möglich
Wenn sich Betriebe nicht an die Registrierungspflicht halten, müssen sie mit der Schliessung rechnen. Diese Möglichkeit hat der Regierungsrat bereits am Mittwoch beschlossen – und zwar mit der Umsetzung der Covid-19-Verordnung im Kanton Bern.
Diese regelt die Zuständigkeiten, wenn sofortige, örtlich begrenzte Massnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sind. Anordnen kann diese Massnahmen die bernische Gesundheitsdirektion, in Absprache mit dem Führungsstab des Kantonalen Führungsorgans KFO. (sda)