Am 28. April hatte die Berner Kantonsregierung bekanntgegeben, ab dem 10. Mai gelangten die Kontaktdaten von Restaurantbesuchern direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons. Dies zur Verbesserung des Contact Tracings, also der Rückverfolgung von Ansteckungen mit dem Coronavirus. Die Covid-19-Verordnung werde entsprechend angepasst.
Im vergangenen Juni hat das Bundesgericht das Gesuch eines Berner Anwalts abgelehnt, seiner Beschwerde gegen die einstweilige Registrationspflicht in Berner Beizen aufschiebende Wirkung zu gewähren.
Das Gericht muss sich nun aber erneut der zentralen Speicherung von Gästedaten im Kanton Bern befassen. Denn es ist noch eine zweite Beschwerde desselben Anwalts hängig.
Dass die beiden Verfahren nicht zusammengelegt wurden, sei «ganz offensichtlich rechtlich falsch» und erfolge zu seinem Nachteil, erklärte der Beschwerdeführer am Mittwoch im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Zur zweiten Beschwerde sei er aus formalen Gründen gezwungen gewesen. Dabei habe er dem Bundesgericht auch neue Erkenntnisse zukommen lassen, die im Urteil zur ersten Beschwerde unbeachtet geblieben seien.
So verwies er auf eine im August publizierte Stellungnahme des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: Das Bundesrecht sehe eine zentrale Kontaktdatenbank nicht vor, und eine solche sei datenschutzrechtlich problematisch.
Zudem gehe aus der Antwort des Berner Regierungsrats auf einen parlamentarischen Vorstoss eindeutig hervor, dass es nur um ein paar wenige Fälle gegangen sei, in welchen überhaupt Kontaktdaten von Restaurants notwendig gewesen seien.[RELATED]
Wegen durchschnittlich eines Falls pro Monat habe man eine zentrale Kontaktdatenbank errichtet und Bestimmungen geschaffen, die erheblich in die Persönlichkeitsrechte von Bürgern eingriffen. Die Unverhältnismässigkeit sei offenkundig.
Seit Mitte September gilt in Restaurants, Bars und Clubs die Zertifikatspflicht. Die Betreiber müssen seither keine Kontaktdaten mehr erfassen. Dazu verpflichtet sind aber die Discotheken und Tanzlokale. (sda/npa)