Wie Christophe Julliard, Direktor für Verkauf, Vertrieb und Marketing bei Accor Schweiz, auf Anfrage von htr.ch bestätigte, hat der Hotelkonzern am Montag bei der französischen Wettbewerbskommission (Autorité de la concurrence) Beschwerde eingereicht. «Die Klage bezieht sich auf den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Online-Anbieters Booking.com. Accor schliesst sich hiermit einem laufenden Verfahren den klagenden Branchenverbänden an und beteiligt sich aktiv an der thematischen Diskussion um einen ausgeglichenen und fairen Markt», sagt Julliard.
Zurzeit prüfen verschiedene Wettbewerbsbehörden in anderen europäischen Ländern die Best-Preis-Klauseln der grossen Buchungs-Portale. Derzeit finden in Schweden, Frankreich und Italien Markttests dazu statt (htr.ch berichtete darüber).
Auch in der Schweiz ist ein ähnliches Verfahren vor der Weko im Gange, welches eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia beinhaltet und vom Branchenverband hotelleriesuisse initiiert wurde.[DOSSIER]
Seit 1. März 2014 ist es HRS aufgrund eines vom deutschen Bundeskartellamt gefällten Entscheids untersagt, Best-Preis- oder Meistbegünstigungs-Klauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland anzuwenden. Das Portal fühlte sich gegenüber den Mitbewerbern wie Booking.com und Expedia benachteiligt, da gegen diese (noch) keine solche Strafen erfolgt sind. Das Kölner Portal reichte daraufhin gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) ein, die das Gericht im vergangenen Januar jedoch ablehnte. (htr/npa)