Weil die Hoteliers für die Präsenz auf prominenten Buchungsplattformen wie Booking.com oder HRS einen hohen Preis zahlen müssen, beantragte hotelleriesuisse ein Gutachten. Dieses ergab, dass einzelne AGB-Klauseln wie die Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantie die Wettbewerbsfreiheit der Hoteliers schwerwiegend beeinträchtigen. Ebenso gibt es Anhaltspunkte, wonach die Betreiber der Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich nutzen.
Druck auf Anbieter erhöhen
Aufgrund des Gutachtens hat die Weko nun eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die in der Schweiz tätigen Online-Buchungsplattformen Booking.com, HRS und Expedia eröffnet.
Die Untersuchung der Weko dürfte den Druck auf die Anbieter weiter erhöhen, hält hotelleriesuisse in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Deshalb strebt der Verband in erster Linie eine Streichung der Ratenparitätsklauseln sowie der Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien aus den AGBs an. Ebenfalls seien die Betreiber der Buchungsplattformen dazu aufgefordert, die Kommissionssätze künftig nicht weiter zu erhöhen und überhöhte Kommissionssätze nach unten zu korrigieren, schreibt hotelleriesuisse weiter.[DOSSIER]
Der Verband, erhofft sich von der Untersuchung eine Signalwirkung für mehr Freiheiten beim Vertrieb und unterstützt das Vorgehen der Weko. In Deutschland hat das Bundeskartellamt die Bestpreis-Klausel von HRS bereits untersucht. Durch die Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung folge die Weko nun dem weltweiten Trend gegen die Geschäftspraktiken der Buchungsplattformen vorzugehen, wie der Unternehmerverbandes der Schweizer Hotellerie weiter festhält. (npa)