Das Gericht liess der Buchungsportal jedoch den Weg einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. HRS habe nun aber sich entschieden, keine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einzulegen, heisst es laut Mitteilung vom Montag.
Zwar halte das Unternehmen den Beschluss in zentralen Punkten für falsch. HRS habe jedoch kein Interesse an einem jahrelangen Rechtstreit, der sich unweigerlich ergäbe, wenn der Bundesgerichtshof die Sache an das Oberlandesgericht zurückverweist. Demnach werde HRS die im Dezember 2013 durch das Bundeskartellamt ausgesprochene Abstellungsverfügung weiterhin beachten und die Bestpreisklausel werde nach wie vor kein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für HRS Hotelpartner aus Deutschland sein, heisst es weiter.
Das Portal sieht sich durch das «einseitige Vorgehen des Bundeskartellamtes» gegenüber der Konkurrent jedoch «massiv im Wettbewerb beeinträchtigt», wird weiter betont. HRS sei das einzige Unternehmen der Branche, dem die Anwendung einer Bestpreisklausel durch das Bundeskartellamt untersagt wurde. Dieses hat bereits 2013 Verfahren gegen Booking und Expedia eingeleiteten, jedoch bis heute ohne Ergebnis.
«International schaffen es die Behörden, konstruktiv mit den beteiligten Unternehmen an einer branchenweiten Lösung zu arbeiten. Das Bundeskartellamt beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema und hat es bis heute nicht geschafft, hier einen einheitlichen Standard zu etablieren. Wir erwarten, dass den Worten nun auch Taten folgen», sagt Tobias Ragge, Geschäftsführer von HRS.
Anfang Januar hatte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, eine «zügige Fortführung» der laufenden Verfahren gegen die Bestpreisklauseln der HRS-Wettbewerber Booking und Expedia angekündigt.
Gleichzeitig unterstreicht HRS, dass sich für die Kunden nichts ändern werde, denn das Portal biete nach wie vor eine Preisgarantie mit «Geld-zurück-Versprechen». Findet der Gast im Internet ein günstigeres Angebot für gleichwertige Zimmer im ausgesuchten oder bereits gebuchten Hotel, werde die Buchungsplattform ihm die Differenz erstatten, lässt das Kölner Unternehmen weiter verlauten. (htr/npa)