Das OLG Düsseldorf erklärt die Best-Preis-Garantie, welche die Kölner Firma Hotel Reservation Services (HRS) von seinen Hotelpartnern vertraglich einfordert, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Das Gericht droht dem Online-Portal für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten an.
Das Hotelbuchungsportal HRS ist bereits am 10. Februar 2012 durch das Bundeskartellamt wegen Verstössen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt worden. HRS geriet aufgrund von Meistbegünstigungsklauseln ins Visier der Wettbewerbshüter, die das Kölner Unternehmen mit Hotelpartnern vereinbart hat. Diese sollen für das HRS-Internet-Angebot den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren.
hotelleriesuisse reagiert
hotelleriesuisse hat auf die Diskussionen rund um den Missbrauch der Marktstärke von HRS reagiert. Der Unternehmerverband hat seinen Mitgliedern eine Einschätzung der neuen Ausgangslage und Hinweise auf wichtige Änderungen, die es bei einer Weiterführung der Verträge mit HRS, Hotel.de und Tiscover zu beachten gilt, verschickt. Auch rät hotelleriesuisse von einem Boykott ab. «Dieser kommt einer Kriegserklärung gleich und führt selten zum gewünschten Ziel», wie es im Schreiben weiter heisst. (npa)
Download «HRS: neue Geschäftsbedingungen und Erhöhung der Kommissionen»