Durch die Niedrigpreisgarantien würde der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt, hält die deutsche Wettbewerbsbehörde fest. Weshalb das Kartellamt wegen vergleichbarer Klauseln auch Verfahren gegen die beiden die weiteren Wettbewerber Booking und Expedia einleitete, wie deutsche Medienportale am Freitag berichten.
Gegenüber Reuters.de betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dass die Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet nur auf den ersten Blick für den Verbraucher vorteilhaft seien. «Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können». Diese führe zu einem erheblich erschwerten Marktzutritt für neue Anbieter, wenn diese aufgrund der Bestpreisklauseln Hotelzimmer nicht günstiger anbieten könnten als die Konkurrenz.
Nach der Entscheidung des deutschen Kartellamts darf sich HRS nicht mehr von den Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lassen. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Entscheides kündigte HRS an, die Auflagen der Behörde erfüllen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte das Unternehmen aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Diese sei von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen.
Dass das Kartellamt auch ein Verfahren gegen Booking und Expedia eingeleitet habe, befürwortet Tobias Ragge, HRS-Geschäftsführer: «Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen» so Ragge gegenüber Reuters.de.
Aufatmen bei den Hoteliers
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüsst die Untersagung von Meistbegünstigungsklauseln «ausserordentlich», wie der Verband in einer ersten Stellungnahme zum Kartellentscheid am Freitag schreibt. IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe spricht von einem «Befreiungsschlag für die Hoteliers in Deutschland». Die bisherige Praxis habe eine eklatante Wettbewerbsbehinderung dargestellt. Es dürften aber keine Schlupflöcher bleiben, die Praktiken durch die Hintertür wiedereinzuführen, so Luthe. Er fordert die Wettbewerbshüter auf die «intransparenten Rankingkriterien der Buchungsportale zukünftig besonders im Auge behalten».[DOSSIER]
Signalwirkung für die Schweiz
Auch in der Schweizer Hotellerie sind die Niedrigpreisgarantien der drei grossen Buchungsplattformen ein Thema. Auf Initiative des Branchenverbandes hotelleriesuisse eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) Mitte Dezember 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia. Wie in Deutschland stehen dabei insbesondere die in den AGBs verankerten Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien, welche den Handlungsspielraum der Hotelunternehmer massiv einschränken können, im Visier.
Das Urteil aus Deutschland wird demnacht vom Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie positiv gewertet. «Der Entscheid ist begrüssenswert und dürfte Signalwirkung haben», sagt Marc Kaufmann, Geschäftsleitungsmitglied und Leiter Wirtschaft und Recht bei hotelleriesuisse auf Anfrage von htr.ch. Die Lage in der Schweiz sei vergleichbar mit Deutschland, weshalb der Branchenverband hofft, dass die WEKO baldmöglichst die gleichen Schlüsse zieht. (npa/dpa/IHA)