22 Millionen Franken sollen für Bürgschaften verwendet werden, wie die Luzerner Kantonsregierung in ihrem Antrag ans Parlament festhält, den sie am Montag veröffentlichte. 8,58 Millionen Franken des Gesamtbeitrages stammen aus dem Härtefall-Topf des Bundes, der mit 200 Millionen Franken gefüllt ist.
Als Härtefall gilt, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens wegen der Coronakrise 2020 unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der beiden Vorjahre liegt. Die geplanten nicht rückzahlbaren A-fonds-perdu-Beiträge dürfen höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes 2019 und maximal 500'000 Franken pro Unternehmen betragen.
Der Betrag von 25 Millionen Franken liegt in der Kompetenz des Kantonsrats, der im Dezember über den Sonderkredit befinden wird als Nachtragskredit zum Voranschlag 2020. Eine höhere Summe würde dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehen. Mit dem Geld unterstützt werden sollen in erster Linie Firmen, die eine bestimmte volkswirtschaftliche Relevanz haben. Die Regierung will dazu eine Mindestgrösse festlegen.
Gesuche bereits im Dezember möglich
Sie will die Härtefalllösung bereits im Dezember auf dem Verordnungsweg verabschieden. Eine Auszahlung ist zwar erst ab Anfang Februar 2021 zulässig. Der Gesuchsprozess könne jedoch bereits ab Inkrafttreten der Verordnung starten.
Die SP Kanton Luzern hatte den Betrag bereits als zu tief kritisiert. Sie forderte eine Verdoppelung. Es brauche höhere A-fond-perdu-Beiträge. Die Bürgschaften und Kredite gingen am Ziel vorbei, es bestehe nämlich nicht nur ein Liquiditäts, sondern oft ein Einnahmenproblem.
Auch würden kleine Firmen im Stich gelassen, wenn die Regierung eine Mindestgrösse vorschreiben wolle. Zudem setze der Kanton höhere administrative Hürden als der Bund, wenn etwa erst zukünftige Marktchancen der Gesuchsteller geprüft werden sollen. (sda)