Zu diesem Schluss kommt ein Monitoringbericht, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Die Regierung sieht sich darin bestätigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern anderseits einzugreifen.
Trotzdem hat der Bundesrat vor drei Wochen gehandelt. Im Auftrag der Räte hat er die Vorlage für einen teilweisen Mieterlass beschlossen. Die Regierung verzichtete aber darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen.
Wenige Streitfälle
Das Covid-19-Geschäftsmietegesetz sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter, die im Frühjahr von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.
Wenn das Parlament die Vorlage im Winter verabschieden sollte, werden sich viele Akteure bereits geeinigt haben, wie der Monitoringbericht des Bundes zeigt. Dazu trage auch die rasche und kräftige wirtschaftliche Erholung bei. Die Zahl der Firmenkonkurse und die Anzahl neuer Gesuche in der Statistik der Schlichtungsbehörden lägen derzeit im üblichen Rahmen oder unter dem Vorjahresniveau.
Eine repräsentative Umfrage von GFS Bern zeige weiter, dass drei von fünf Mietparteien entlastende Lösungen gesucht und mehrheitlich auch gefunden haben, schreibt der Bundesrat. «Einigungen kamen wesentlich häufiger zustande als Nichteinigungen.» In nahezu drei von vier Fällen handelte es sich bei den Einigungen um Mietzinsreduktionen.
In Einzelfällen nicht befriedigend
Die gleiche Umfrage kommt aber auch zum Schluss, dass der Anteil der Mieterinnen und Mieter, die im Zusammenhang mit den verordneten Schliessungen Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu bezahlen, in den Wochen des Lockdown von 6 auf 33 Prozent gestiegen ist. Dies trifft vor allem auf die Westschweiz und auf das Tessin zu.
Der Bundesrat schliesst deshalb nicht aus, «dass in Einzelfällen unbefriedigende Konstellationen bestehen». Je nach Entwicklung der Pandemie könne sich die Situation rasch zuspitzen. Zu dieser Einschätzung passen auch die Angaben der Vermieter, welche die wirtschaftlichen Perspektiven mehrheitlich düster einschätzen.
Lage wird weiterhin beobachtet
Der Bericht zeigt weiter, dass während des Lockdown zwischen dem 17. März und dem 26. April rund 113'000 Mietverhältnisse von den Schliessungen durch den Bundesrat betroffen waren. Die kumulierten Mietzinse der von Schliessungen betroffenen Geschäftsliegenschaften belaufen sich demnach auf 530 Millionen Franken pro Monat. Dies entspricht 27 Prozent des Mietvolumens.
Unabhängig von den parlamentarischen Beratungen zum Geschäftsmietegesetz will der Bundesrat die Situation weiter beobachten, wie er schreibt. Er hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) beauftragt, die Arbeitsgruppe Geschäftsmieten weiterzuführen und sich mit den Kantonen über allfällige Unterstützungen im Bereich Beratung und Information auszutauschen. (sda)