Wie das das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt, habe das Bundesamt für Justiz (BJ) die entsprechenden Arbeiten bereits eingeleitet.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» – auch Burka-Initiative genannt – wurde Anfang März von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit ist die Vollverschleierung im öffentlichen Raum in der ganzen Schweiz verboten. Die Tourismusbranche stellte sich gegen die Initiative. Mit der Annahme befürchten die Tourismusverbände, dass die Schweiz als offenes, tolerantes Gastland einen Image-Schaden erleiden wird und dem Schweizer Tourismus in einer ohnehin schwierigen Situation zusätzliche Erschwernisse entstehen.
Die neue Verfassungsbestimmung ist nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss innerhalb von zwei Jahren auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Die Initiative äussert sich zwar nicht dazu, wer für die Umsetzung zuständig ist. Es herrscht aber Konsens, dass Regeln zur Nutzung des öffentlichen Raums grundsätzlich im Kompetenzbereich der Kantone liegen, weil die Polizeihoheit bei ihnen liegt.
Kantone verzichten auf Umsetzung
Schon kurz nach der Abstimmung vom 7. März signalisierten aber mehrere Kantone, dass eine einheitliche und rechtzeitige Umsetzung der Initiative auf Bundesebene zweckmässiger wäre. Eine von der Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) durchgeführte Konsultation bestätigte laut EJPD: «Die Kantone erheben keinen Anspruch auf eine kantonale Umsetzung des Verhüllungsverbots.» Es sei deren einhellige Auffassung.
In einem Schreiben vom 24. März an Justizministerin Keller-Sutter haben die Kantone den Bund deshalb um eine Umsetzung des Verhüllungsverbots ersucht, wie es weiter heisst. Am Freitag bestätigte die EJPD-Vorsteherin, was sie bereits am 15. März in der Fragestunde des Nationalrats angekündigt hatte: Der Bund ist bereit, eine bundesrechtliche Umsetzung auszuarbeiten. «Die Kantone verzichten einhellig auf eine Umsetzung des Verhüllungsverbotes im Rahmen ihrer Zuständigkeit», sagte Keller-Sutter im Anschluss an ein Treffen mit der KKJPD auf Anfrage.
Einheitliche und rasche Regelung
Eine einheitliche Regelung wäre nach Ansicht des KKJPD-Vorstands mit kantonalen Umsetzungserlassen nicht zu erreichen. Er sieht auch eine erhebliche Gefahr, dass von Kanton zu Kanton unterschiedliche Sanktionen beschlossen würden. Zudem könnten einzelne kantonale Ausführungsgesetze in einer Referendumsabstimmung scheitern und somit die zweijährige Frist für die Umsetzung verletzen.
Auch eine Umsetzung im Strafgesetzbuch des Bundes stellt gewisse Probleme, wie Keller-Sutter vor elf Tagen im Nationalrat sagte. Die wahre politische Frage betreffe nicht die nun verbotenen Ganzkörper-Verschleierungen, sondern den Umgang mit Vermummten an politischen Veranstaltungen oder im Zusammenhang mit Sport. Sollte der Bund ein Gesetz erlassen, gäbe es da kaum mehr Spielraum für die Kantone.
Die Schweiz steht mit dem Verhüllungsverbot nicht alleine da. Auch in Frankreich, Belgien, Österreich, Dänemark oder in den Niederlanden gilt ein solches Verbot. Es gibt auch muslimische Länder, in denen der Gesichtsschleier ganz oder teilweise verboten ist. In den Kantonen Tessin und St. Gallen sind Verhüllungsverbote bereits in Kraft. In 15 Kantonen gilt ein Vermummungsverbot. (sda/npa)