Mit einer Motion verlangt die WAK des Nationalrats, dass geschlossene Betriebe dem Vermieter nur 30 Prozent der Miete schulden. Die Ständeratskommission fordert, kleineren Betrieben die Miete während zweier Monate gänzlich zu erlassen. Grösseren Betrieben soll der Bund während dieser Zeit bis zu einem Drittel der Miete zahlen, wenn es eine Einigung auf Mietzinsreduktion gibt.
Der Bundesrat lehnt beide Vorstösse ab. Seiner Meinung nach wird eine pauschale Lösung der Vielfalt der bestehenden Geschäftsmiet- und -pachtverhältnisse nicht gerecht. Zudem stelle ein verordneter Mietzinserlass einen weitreichenden staatlichen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse von Privaten dar, wie er in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme schreibt.
Die pauschale Reduktion der Miete auf einen Drittel werde dem Einzelfall nur unzureichend gerecht. Die Beteiligung des Bundes bis zu einem Drittel stellt nach Ansicht es Bundesrat zudem eine problematische staatliche Entschädigung für behördliche Massnahmen dar. Er schätzt, dass diese 35 Millionen bis 50 Millionen Franken kosten könnte. [RELATED]
Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Mieteinkünfte zur Deckung der Liegenschaftskosten notwendig sind. Eine generelle Herabsetzung der Miete in einer grossen Anzahl der Fälle widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Einverstanden ist der Bundesrat damit, die verlängerte Nachfrist zur Zahlung fälliger Mieten länger als geplant in Kraft zu lassen. Er hatte beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31. Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss.
Die Rechtskommission des Nationalrats fordert mit einer Motion, diese Regelung bis am 13. September zu verlängern. Dies verschaffe den betroffenen Mietern und Mieterinnen mehr Luft, ohne dass über den Bestand und den Umfang der der Miete rechtsetzungsmässig entschieden werde, schreibt der Bundesrat dazu. (sda)