Weil die Hälfte aller Fälle ohne Symptome verläuft, sollen mit der angepassten Teststrategie mehr Ansteckungen entdeckt werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien sagte. An Schulen, in Hotels, an Arbeitsplätzen – überall müsse mehr getestet werden.
Grund für das Handeln: Die epidemiologische Situation verbessert sich zwar, aber nur langsam. Sorge bereiten den Behörden weiterhin die neuen Virusvarianten, die ansteckender sind als die ursprüngliche Virusform. Die Fälle der neuen Virusvarianten verdoppelten sich jede Woche, sagte Berset.
Die neue Teststrategie war in der Vernehmlassung von den Kantonen begrüsst worden, einige bezeichneten den Schritt als überfällig. Einzelne Kantone führen bereits seit Mitte Dezember auf eigene Kosten Massentests durch.
Neue Einreiseregeln
Reagiert hat der Bundesrat zudem auf die Kritik an der Kontaktquarantäne. Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Für die Aufhebung der Quarantäne sind die kantonalen Behörden zuständig.
Ab dem 8. Februar gilt zudem für alle Einreisenden in die Schweiz, dass sie einen negativen Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Von allen Personen werden die Kontaktdaten systematisch erfasst. Die Grenzgänger sind von dieser Regelung aber nicht betroffen.
Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen sich in Quarantäne begeben. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Kontaktquarantäne. Personen, die aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen und können sich danach frei bewegen.
Ordnungsbussen bei Verstössen
Nachgebessert hat der Bundesrat bei den Ordnungsbussen. Bisher waren diese Bussen nicht explizit aufgeführt. Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.
Des Weiteren finanziert der Bund künftig auch das Impfen in der Apotheke. So können die Kantone die Apotheken in ihre Impfstrategie einbinden. Ferner hat der Bundesrat entschieden, wie es mit den beim Bund und den Kantonen gelagerten Atemschutzmasken weitergehen soll, die möglicherweise nicht sicher sind. Sie sollen nachgeprüft werden.
Status quo an Schulen
Schulschliessungen oder einheitliche Vorschriften auf nationaler Ebene will der Bundesrat weiterhin nicht erlassen. «Die Situation an den Schulen haben wir im Griff, die Kantone reagieren regelmässig und angepasst auf die Lage», sagte Berset. «Eine Vereinheitlichung sehen wir nicht vor.»
Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte zwar, dass in den vergangenen Tagen «etliche Ausbrüche an Schulen beobachtet wurden». Die Kantone könnten aber gezielter dagegen Massnahmen ergreifen.
Bundespräsident erklärt sich
Bundespräsident Guy Parmelin warb bei der Bevölkerung um Verständnis für die Corona-Politik des Bundes. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass Bürger einfache Lösungen bevorzugen würden. Aber solche gebe es in einer direktdemokratischen und offenen Gesellschaft wie der Schweiz nicht. Es gebe Interessenskonflikte, die abgewogen werden müssten.
Parmelin bekräftige den Willen der Landesregierung, dass sie die geeignetsten Massnahmen ergreifen wolle, um für die Mehrheit der Bevölkerung und das Gemeinwohl des Landes eine gute Lösung zu finden. Die Entscheide seien «nie perfekt». Sie würden aber nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. (sda og)