Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Im Zuge der epidemiologischen Entspannung und der geplanten Öffnungsschritte will die Regierung zudem die ausserordentlichen Nothilfen für die Wirtschaft zurückzufahren. Ab 1. Juli sollen weitere Lockerungen erfolgen.
Öffnung der Gastronomie-Innenräume
Auch die Hoteliers begrüssen die Lockerungen für die Gastronomie, die es den Hotels auch wieder erlaubt, externe Seminargäste an 4-er-Tischen zu bedienen. HotellerieSuisse will sich jedoch dafür einsetzen, dass in den Innenräumen die 4-er-Regelung an den Tischen fällt und Bankette in grösseren Tischrunden sowie das Tanzen vor dem 1. Juli wieder möglich wird. Ebenso sollen nur noch von einer Person pro Gästegruppe die Kontaktdaten abgeholt werden.
Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) zeigt sich erfreut, dass die Öffnungsschritte weiter gehen als sie der Bundesrat ursprünglich vor zwei Wochen angekündigt hatte. «Die Lockerungen für die Restaurants sowie den MICE-Sektor werden den Städten wieder etwas Aufschwung geben», schreibt der STV auf Anfrage.
Kontakt- und Reisequarantäne
Dieselben Forderungen macht auch HotellerieSuisse geltend und begrüsst ebenfalls den Bundesratsentscheid, dass genesene und geimpfte Personen für sechs Monate von der Kontakt- und Reisequarantäne ausgenommen sind und bei der Einreise ihre Kontaktdaten nicht mehr abgeben müssen.
Schrittweise Rückkehr zur Normalität in der Wirtschaft
EU-Rahmenabkommen
Der Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen nimmt der STV zur Kenntnis. Die Tourismusbranche sei auf gute Beziehungen zur EU angewiesen, schreibt der Verband. So sichere etwa das Schengen-/Dublin-Abkommen die aus touristischer Sicht gerade zur aktuellen Zeit so wichtige Reisefreiheit sowie den Erhalt der liberalen Visabestimmungen. Aus Sicht des STV sei es nach dem Scheitern des Rahmenabkommen zwingend, die Beziehungen zur EU anderweitig zu festigen.
Gemeinsam setzen sich die Branchenverbände im Wirtschaftskomitee «Ja zum Covid-19-Gesetz» für eine Annahme der Vorlage am 13. Juni an der Urne ein. Das Gesetz rette zahlreiche Unternehmen und Arbeitsplätze sowie die darin enthaltenen wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen, wie etwa die Härtefallhilfe und die ausgebaute Kurzarbeitsentschädigung. (htr)