Nichts deutet auf eine rasche Einigung hin. Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession für eine Umsetzung mit dem so genannten «Inländervorrang light» ausgesprochen: Offene Stellen sollen zunächst den Arbeitsämtern gemeldet werden müssen. Weiter gehende Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt dürfte der Bundesrat nur mit Zustimmung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU beschliessen.
Für die Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission sind diese Massnahmen nicht scharf genug. Sie hat dem Konzept des Aargauer FDP-Ständerats Philipp Müller zugestimmt, der es nicht bei einer Meldepflicht belassen will.
Entscheid für Bilaterale
Die Inserate sollen während einer bestimmten Frist nur jenen Stellensuchenden zugänglich sein, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind. In Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit könnten Firmen auch verpflichte werden, einige der gemeldeten Stellensuchenden zum Bewerbungsgespräch einzuladen. Wenn der Arbeitgeber keinen von ihnen anstellt, soll er diesen Entscheid begründen müssen.
Auch weitergehende Massnahmen sind möglich, diese müssen aber mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sein. Hinter diesem Konzept stehen insbesondere FDP und SP, die die Bilateralen keinesfalls gefährden wollen. Eine bedeutende Minderheit, die von der CVP angeführt wird, beantragt dem Ständerat hingegen eine Umsetzung ohne Vetorecht für Brüssel.
Auch sie will die Unternehmen verpflichten können, inländische Bewerber zum Gespräch einzuladen und Ablehnungen zu begründen. Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen soll das Parlament Abhilfemassnahmen jedoch auch ohne die Zustimmung der EU beschliessen dürfen. Antrag dazu würde der Bundesrat stellen, falls eine Einigung im gemischten Ausschuss nicht möglich ist. Dieses Vorgehen ist nicht vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen.
Wichtiger Schritt
Keine Aussicht auf Erfolg hat die SVP, die für eine wortgetreue Umsetzung der Initiative mit Kontingenten und einem echten Inländervorrang eintritt. Im Lauf der Differenzbereinigung könnte sich aber die Forderung der Wirtschaftsverbände durchsetzen, die Begründungspflicht zu streichen.
Zunächst dürfte der Graben zwischen den Räten aber beträchtlich sein. Diesen müssen ihre Differenzen nun im Eilzugtempo ausräumen, weil die Initiative bis am 9. Februar 2017 umgesetzt werden muss.Das verlangt die Verfassung.
Zudem ist die fristgerechte Umsetzung der SVP-Initiative Bedingung für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls. Das wiederum ist die Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.
Unwillige Gesprächspartner
Die Eile in den letzten Wochen der Frist steht im Gegensatz zu den scheinbar gemächlichen Vorbereitungsarbeiten durch den Bundesrat.Dieser hat dem Parlament seine Vorschläge zur Umsetzung erst zwei Jahre nach der Annahme der Initiative am 9. Februar 2014 vorgelegt.
Zuvor hatten ihm jedoch die Gesprächspartner in Brüssel gefehlt, weil die scheidende EU-Kommission schon auf dem Absprung war. Das neue Gremium signalisierte zwar Wohlwollen, doch rasch kam der Bescheid, dass das Schweizer Dossier wegen der Brexit-Abstimmung auf Eis liege. Seit diesem Votum gehört die Schweiz zu den kleineren Problemen der EU. (sda/pt)