Die vorberatende Kommission des Nationalrates will die Beschlüsse des Ständerats weitgehend übernehmen. Die umstrittene Begründungspflicht fand jedoch keine Mehrheit in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats. Der Entscheid fiel mit 19 zu 6 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Den übrigen Elementen des ständerätlichen Umsetzungs-Konzepts stimmte die SPK zu. Dazu gehören die Stellenmeldepflicht in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit, der exklusive Zugang inländischer Arbeitsloser zu Inseraten sowie die Pflicht für Arbeitgeber, mit Stellensuchenden Bewerbungsgespräche durchzuführen.
Warum ein zugewiesener Bewerber nicht eingestellt wurde, muss gemäss der Kommission jedoch nicht begründet werden. Die Mehrheit befürchtet, dass diese Pflicht zu überbordender Bürokratie führen würde, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) der sda sagte.Kritiker hatten auch darauf hingewiesen, dass zurückgewiesene Begründungen unter Umständen in Beschwerdeverfahren angefochten werden könnten.
Knapper Richtungsentscheid
Falls sich die Probleme am Arbeitsmarkt mit der Vorzugsbehandlung für gemeldete Arbeitslose nicht lösen lassen, darf das Parlament weiter gehende Massnahmen beschliessen. Diese müssten mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sein.
Knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, lehnte es die Kommission ab, dass auch Massnahmen im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen möglich sein sollen. SVP und CVP, die diesen Kurs im Ständerat unterstützten, verfügen in der Kommission eigentlich über die Mehrheit der Stimmen. Im Plenum sind die Fraktionen zusammen knapp in der Minderheit.
Chancenlos war in der SPK die von der SVP beantragte harte Umsetzung der Initiative mit Kontingenten und einem Inländervorrang. Der Nationalrat hatte in der letzten Herbstsession beschlossen, die SVP-Initiative lediglich mit einer Meldepflicht für offene Stellen, dem so genannten «Inländervorrang light»umzusetzen. Am kommenden Montag berät er zum zweiten Mal über die Vorlage.Die Differenzbereinigung muss in zwei Wochen abgeschlossen sein.
Die Schlussabstimmung findet am letzten Tag der Wintersession statt. Bis am 9. Februar 2017 muss die SVP-Initiative umgesetzt werden. Das verlangt die Verfassung und ist Bedingung für die Teilnahme der Schweiz an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. (sda/dst)