In der letzten Differenz folgte der Ständerat am Dienstag oppositionslos dem Nationalrat. Offen war noch dieser eine Punkt zum Geltungsbereich des Gesetzes. Dieses umfasst neben internationaler Lernmobilität und Kooperation von Institutionen und Organisationen ausdrücklich auch die Teilnahme an internationalen Programmen.
Neue Fördertatbestände werden mit dem revidierten Gesetz nicht geschaffen. Es wird aber gesetzlich verankert, dass neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt und gefördert werden können.
Nach der neuen Regelung soll die Regierung einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Agentur Umsetzungsaufgaben übertragen können. Die nationale Schweizer Agentur für den Bildungsaustausch muss so ausgelegt sein, dass die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen möglich ist.
Das Parlament hat dazu ergänzt, dass das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation dieser Agentur auch die Vergabe von Beiträgen übertragen kann.
Schweiz als Drittstaat
Die Annäherung an die EU endete im Februar 2014 abrupt: Damals war die Assoziierung der Schweiz an das Erasmus-Programm der EU so gut wie beschlossen, umstritten war nur noch die Höhe des Schweizer Beitrags. Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative setzte den Verhandlungen aber ein Ende.
Die Schweiz gilt seither als Drittstaat und etablierte eine Übergangslösung, damit Schweizer Studierende und Berufsleute weiterhin Auslandssemester absolvieren können. Zur Zeit ist Movetia die Agentur für Austausch und Mobilität; sie wird getragen von der Schweizerischen Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität.
Der Bundesrat will, dass sich die Schweiz ans EU-Forschungsprogramm Horizon Europe (2021-2027) assoziieren kann. Der Ständerat berät voraussichtlich in der laufenden Woche über die Vorlage dazu. Für die Teilnahme an Erasmus Plus liegt die Botschaft noch nicht vor. Beide Programme starten im kommenden Januar. (sda)