Mit der parlamentarischen Initiative Bourgeois, über die der Ständerat am 17. Juni befindet, soll das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG) so geändert werden, dass Lebensmittel vollständig ausgenommen sind vom Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Der Nationalrat stimmte dem Begehren am 6. Mai 2015 zu. hotelleriesuisse lehnt die Forderung nach einer Ausnahme weiterhin dezidiert ab.
Für den Tourismus und die betroffenen Wirtschaftszweige wie Beherbergung und Gastronomie seien alle Massnahmen wichtig, die Handelshemmnisse abbauen und so helfen, die Kosten zu senken, schreibt der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie in einer Mitteilung vom Dienstag.
Insbesondere in Zeiten eines starken Frankens müsse das Ziel, tiefere Kosten zu ermöglichen, oberste Priorität haben. Das Cassis-de Dijon-Prinzip für die Lebensmittel gehöre zu den Massnahmen. Es verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Beherbergungsbetriebe, weil es Handelsschranken abbaut. Deshalb fordert hotelleriesuisse, dass der Ständerat den Lebensmitteln keine Sonderstellung beimisst, sondern diese weiterhin unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip stellt.
Liberalisierung hilft der Hotellerie
Für den Branchenverband sei die heutige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Lebensmitteln nicht optimal, weil aufwändig. Das Ziel müsste sein, die Handelshemmnisse zu verringern und eine tatsächliche Marktöffnung zu erreichen. Eine Ausnahme für die Lebensmittel wäre sogar ein Rückschritt und würde einseitig die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen, halten die Hoteliers weiter fest. (htr/npa)