Die Marketingorganisation Schweiz Tourismus, auf die der Löwenanteil der Fördergelder fällt, soll für die nächsten vier Jahre insgesamt 220,5 Millionen Franken erhalten. Der Nationalrat blieb dabei auf der Linie der Regierung.
Ein Antrag, die Finanzhilfe auf 210 Millionen Franken zu senken, scheiterte mit147 zu 45 Stimmen bei 1 Enthaltung. Bürgerliche Redner verlangten, die Beiträge auf dem Niveau der Ausgaben von 2014 zu plafonieren. Angesichts der finanzpolitischen Realitäten sei dies ein Gebot der Vernunft, lautete der Tenor.
Kein Gehör fanden im Nationalrat aber auch Anträge, die Beiträge für Schweiz Tourismus auf 240 Millionen respektive 270 Millionen Franken zu erhöhen. Christophe Darbellay (SVP/VS) erklärte, es brauche mehr Geld, um die Frankenstärke abzufedern.
Für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus hiess der Nationalrat schliesslich 30 Millionen Franken gut, 10 Millionen mehr als in den vergangenen vier Jahren. Damit folgte die grosse Kammer mit 98 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp dem Bundesrat.
230 Millionen für Regionalentwicklung
Zu den Finanzierungsbeschlüssen im Rahmen der Standortförderung legte der Bundesrat dem Nationalrat das zweite Mehrjahresprogramm der Neuen Regionalpolitik (NRP) 2016 bis 2023 vor. Er beantragt dessen Finanzierung mittels Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung von 230 Millionen Franken über acht Jahre.
Der Nationalrat sprach sich deutlich für das Programm aus. Zusätzlich hiess er eine Bestimmung gut, wonach bei der Umsetzung der Neuen Regionalpolitik die nachhaltige Innovation gefördert werden soll.
Höhere Obergrenze für Hotelkredite
Unbestritten waren im Rat die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und das revidierte Geschäftsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH).
Konkret wird der Beherbergungsbegriff weiter gefasst und an die Terminologie des Gesetzes zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative angepasst. Die SGH kann so in Zukunft Hotels und strukturierte Beherbergungsbetriebe wie etwa Mischformen zwischen der klassischen Hotellerie und der Parahotellerie sowie dazugehörende Grundstücke und Bauten unterstützen.
Zudem gilt eine höhere Obergrenze für Darlehensbeträge. In Zukunft kann die SGH Darlehen bis zu 6 Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswerts gewähren, wobei in Ausnahmefällen noch höhere Beträge möglich sind. Heute liegt die Obergrenze bei 2 Millionen Franken.
Weniger Geld für E-Government
Abstriche machen will der Nationalrat bei der Standortförderung beim E-Government. Er entschied, den Betrag auf 12,4 Millionen Franken zu reduzieren. Der Bundesrat hatte einen Kredit von 17,7 Millionen Franken beantragt.
Die Landesregierung will KMU administrativ entlasten, indem sie das E- Government vorantreibt. Damit könnten den Unternehmen Behördengänge erspart werden. Das Ziel ist der Aufbau eines One-Stop-Shops: Unternehmen sollen alle Behördengänge über ein Portal abwickeln können.
Knapp abgelehnt wurde die Kürzung des Beitrages für die Exportförderung von89,6 Millionen auf 84,4 Millionen Franken. Der Nationalrat folgte dabei dem Bundesrat - gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission. Unbestritten war die Standortpromotion, für die 16,4 Millionen Franken vorgesehen sind.
In der Version des Nationalrates sind für die Standortförderung insgesamt noch368,9 Millionen Franken vorgesehen. Das Geschäft geht nun in den Ständerat. (sda/npa)