Im Ständerat hatte Daniel Fässler (CVP/AI) am Montag festgestellt, dass die Vorstösse der Wirtschaftskommissionen beider Räte auf zwei unterschiedliche Versionen der Covid-Verordnung des Bundes verwiesen. Die Kommissionsmotionen seien deshalb nicht identisch.
Ratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) liess die Frage vom Rechtsdienst abklären. Es habe sich bestätigt, dass der fragliche Artikel in der Verordnung zwar nicht gleich formuliert, aber materiell identisch sei, sagte Stöckli am Dienstag. Somit beauftragten die Motionen den Bundesrat, ein Gesetz zu erarbeiten.
Die Vorstösse waren im Ständerat mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen und im Nationalrat mit 98 zu 84 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen worden, gegen den Willen des Bundesrats. Dieser muss nun eine Gesetzesgrundlage für Mietzinserlasse erarbeiten. [RELATED]
Betriebe, die wegen Corona auf behördliche Anordnung schliessen mussten, sollen einen Mietzinserlass von 60 Prozent erhalten. Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang ebenfalls von einer Ermässigung profitieren können. Bereits getroffene Vereinbarungen mit Vermietern sollen aber gültig bleiben. (sda)