Die Stadt Zürich hält knapp vierzig Prozent des Aktienkapitals des Hallenstadions und ist gleichzeitig wichtigste Darlehensgeberin der Sport- und Eventstätte. Die AG Hallenstadion Zürich habe die Stadt daher um mittelfristige Entlastungsmassnahmen ersucht, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.
Diese Unterstützung will der Stadtrat dem Hallenstadion in Form von drei Massnahmen zukommen lassen: Einerseits einer Senkung des aktuellen Zinssatzes für das bestehende städtische Darlehen, das 20 Millionen Franken beträgt. Hier soll der Zinssatz von 2,25 auf 1 Prozent gesenkt werden und dies bis zum Vertragsende 2028.
Stadt verzichtet auf Baurechtszinsen
Andererseits will der Stadtrat dem Hallenstadion den Baurechtszins für eine gewisse Zeit erlassen. Dieser beträgt aktuell 282'512 Franken pro Jahr. Dafür braucht es noch das Einverständnis des Gemeinderates.
Die dritte Form der Unterstützung betrifft die Mietzinsen für städtische Flächen ausserhalb des Hallenstadions. Diese kosten pro Jahr 63'000 Franken und sollen dem Stadion nun temporär erlassen werden. Unter dem Strich soll das Hallenstadion so mit 2,3 Millionen Franken unterstützt werden.
Grosser Darlehensgeber des Hallenstadions
Falls die Corona-Pandemie noch länger dauert als befürchtet, könnte der Stadtrat die Baurechts- und Mietzinsen sogar bis im Juni 2022 erlassen. Ein grosser Darlehensgeber des Hallenstadions ist auch der Kanton, respektive der Sportfonds, der das Hallenstadion im Jahr 1999 mit 5 Millionen Franken beim Ausbau unterstützte.
Auch der Kanton will das Hallenstadion unterstützen. Die erste Rate des Darlehens in der Höhe von einer Million soll nun erst 2030 fällig werden. Fällig gewesen wäre das Geld im Dezember 2021. (sda)