Wenig spürbar, doch von grosser Symbolkraft ist die Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» gemäss Epidemiengesetz. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat diese am 16. März ausgerufen und damit die Grundlage für den Erlass von Notrecht geschaffen. Am 19. Juni wird dieses Regime beendet, es gilt die «besondere Lage», bei der auch die Kantone wieder ein Wort mitzureden haben. Das bereits geltende Notrecht bleibt vorläufig in Kraft.
Auch in den Alltag kehrt die Normalität schrittweise zurück, und zwar rascher als geplant. In den vergangenen Wochen hatte der Bundesrat bereits die Öffnung von Geschäften, Restaurants, Dienstleistern und Schulen erlaubt. Nun fallen weitere Einschränkungen: Am 6. Juni dürfen alle bisher noch geschlossenen Betriebe die Tore öffnen, sofern sie ein Schutzkonzept vorweisen können.
Lockerungen bereits zwei Tage früher – Neue Regelungen für Restaurants
Ursprünglich war dafür der 8. Juni vorgesehen gewesen – ein Montag. Laut Berset sind die Lockerungen aber ohne weiteres schon am Samstag möglich. Das kommt laut Berset Familienfesten, dem Tourismus oder anderen Veranstaltungen zu Gute, die übers Wochenende stattfinden.
Im Restaurant dürfen künftig wieder mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen. Die Betriebe müssen aber die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen. Weiterhin darf aber nur sitzend konsumiert werden, alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen, pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte erlaubt.
Von den Lockerungen profitieren auch Bergbahnen, Campingplätze und andere touristische Angebote, Schwimmbäder, Zoos, Kinos und Theater. Bereits am 30. Mai wird die 5er-Regel aufgehoben, künftig sind wieder spontane Zusammenkünfte bis 30 Personen zugelassen.
Veranstaltungen bis 300 Personen mit Abstandsregeln
Der Bundesrat lässt auch Veranstaltungen bis 300 Personen zu, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ist diese nicht möglich, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden aufgenommen werden. Wann Veranstaltungen bis 1000 Personen zugelassen werden, entscheidet der Bundesrat am 24. Juni. Das betrifft insbesondere Sportveranstaltungen.
Die epidemiologische Situation erlaubt dem Bundesrat, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen rascher zu lockern als ursprünglich geplant. Nach über 1500 täglichen Neuansteckungen im März waren die Fallzahlen über die vergangenen Wochen hinweg stetig gesunken. In den vergangenen Tagen wurden jeweils unter 20 neue Fälle registriert. (sda)