An seiner Medienmitteilung informierte der Bundesrat über die aktuellen Massnahmen bezüglich des Coronavirus in der Schweiz. Dabei erläuterte er auch die Entscheide zu den für die Branche relevanten Themen wie das Veranstaltungsverbot, Grenzschliessungen und Reiseeinschränkungen sowie die staatliche Unterstützung für wirtschaftlich angeschlagene Betriebe.

Vier Mitglieder des Bundesrats – Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Innenminister Alain Berset, Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Justizministerin Karin Keller-Sutter  – informierten über den aktuellen Stand des Coronavirus, weitere Massnahmen und Entscheide.

Mit dabei waren ausserdem:
- Pascal Strupler, Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
- Daniel Koch, Leiter Abteilung übertragbare Krankheiten (BAG)
- Hanspeter Lenz, Chef Krisenmanagementzentrum (EDA)

Die wichtigsten Entscheide in Kürze:

  • Wirtschafts-Soforthilfe: Der Bundesrat bewilligt 10 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Das Geld steht für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung. Auch Sport- und Kulturinstitutionen werden unterstützt.
     
  • Veranstalungen: Der Bundesrat verbietet wegen des Coronavirus ab sofort bis Ende April alle Veranstaltungen ab 100 Personen. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmenden müssen Massnahmen zum Schutz der Anwesenden ergreife. Dies gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
     
  • Schulschliessungen: An den Schweizer Schulen darf bis am 4. April kein Unterricht stattfinden. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Es ist eine von zahlreichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.  Davon betroffen sind auch die Schulhotels von HotellerieSuisse.
     
  • Gastronomie/Bars/Discos: Ab sofort dürfen sich in Schweizer Restaurants, Bars oder Diskotheken höchstens 50 Personen gleichzeitig aufhalten. Der Bundesrat will damit ermöglichen, dass die Menschen Abstand halten und sich so vor dem Coronavirus schützen können. Auch müssen die Menschen die Hygieneregeln einhalten.
     
  • Grenzverkehr: Der Bundesrat schränkt wegen des neuen Coronavirus Einreisen von Italien in die Schweiz weiter ein. Nur noch Schweizerinnen und Schweizer und Menschen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz wollen, dürfen die Grenzen passieren. Ausserdem führt die Regierung Schengen-Grenzkontrollen ein. Erlaubt bleibt der Waren- und Güterverkehr.

Quelle: (sda)