Abgestimmt über das Gesetz wird im Kanton Zürich am 9. Februar. Im überparteilichen Ja-Komitee sind SP, EVP und AL sowie unter anderem der Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich und der KMU- und Gewerbeverband. Am Dienstag präsentierten Komitee-Vertreter ihre Argumente.
Bisher ist das Taxiwesen im Kanton Zürich nur auf kommunaler Ebene in Dutzenden von kommunalen Taxiverordnungen geregelt, meist mit vollkommen unterschiedlichen Regeln und Bestimmungen.
Dies werde von vielen Fahrerinnen und Fahrern als schikanös empfunden, sagte AL-Kantonsrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes, Markus Bischoff, vor den Medien. Denn ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur spielten sich nur die wenigsten Taxifahrten innerhalb einer einzigen Gemeinde ab.
Mit dem neuen Taxigesetz könnten alle beim Kanton registrierten Taxifahrer die kommunalen Standplätze in allen Gemeinden und auch die Busspuren nutzen. Dafür reichen die kantonale Zulassung und der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B1) aus.
Kampf gegen «Bürokratiemonster»
Derzeit müsste sich ein Fahrer für dieses Recht in jeder Gemeinde einer separaten Sprachprüfung und einer separaten Ortskundeprüfung unterziehen und für jede Gemeinde eine kommunale Zulassung beantragen. «Die aktuelle Regelung ist ein Bürokratiemonster», zeigte sich Bischoff überzeugt. Das neue Taxigesetz schaffe mit einfachen Mitteln Rechtsgleichheit im ganzen Kanton.
Es verlangt auch bei allen Limousinendiensten eine Auskunfts-und Registrierungspflicht. Bisher mussten nur die Schweizer Anbieter ihre Fahrzeuge und Fahrer beim Strassenverkehrsamt registrieren. Nun sollen auch die internationalen Anbieter ihren Sonderstatus verlieren und erfasst werden.
Zudem verlangt das neue Taxigesetz die Kennzeichnung aller Limousinendienste mit einer Plakette. Erst dadurch würden die Behörden in die Lage versetzt werden, systematische Kontrollen durchzuführen, die Arbeits-und Ruhezeiten zu kontrollieren und die Schwarzarbeit einzudämmen.
Als Sicherheitsvorsteherin von Kloten wisse sie um Missstände wie unterschiedliche Qualität bei Taxidienstleitungen, sagte Priska Seiler Graf (SP). Das seien etwa mangelnde Orts -und Deutschkenntnisse der Chauffeure, keine einheitliche Preisgestaltung und unlauterer Wettbewerb durch Anbieter ohne kommunale Bewilligung. «Darunter leiden nicht nur die Kundinnen und Kunden, sondern auch die Taxibetriebe», sagte Seiler Graf weiter.
Sie sei überzeugt, dass das neue Gesetz die Gemeinden entlaste und die kantonal einheitlichen Qualitätsstandards sowohl dem Taxiwesen insgesamt als auch den Kundinnen und Kunden dienten.
Ablehnende Haltung der Zürcher Hoteliers
Anfang Woche stellte eine bürgerliche Allianz ihre Argumente gegen das neue Taxigesetz vor. Das Überparteiliche Komitee «Nein zum Taxigesetz» betrachtet das neue Gesetz als innovationsfeindlich und zu regulierend. Auch die Taxi-Kunden würden darunter leiden.
Nebst bürgerlichen Parteien, der Zürcher Handelskammer, Arbeitgeber Zürich VZH und dem Gewerbeverband stellen sich auch die Zürcher Hoteliers (ZHV) gegen das neue Gesetz.
Der Regionalverband HotellerieSuisse Zürich und Region unterstütze neue Geschäftsmodelle, die Innovationen fördern, welche den Bedürfnissen einer internationalen Gästestruktur entsprechen. Die Zürcher Hoteliers seien aber gegen das neue Taxigesetz, «weil es einen gesunden Wettbewerb verhindert und somit nicht zu einer Qualitätsverbesserung der Taxidienstleister beiträgt», begründet Martin von Moos, ZHV-Präsident, die ablehnende Haltung des Verbandes gegenüber dem neuen Taxigesetz. (sda/htr)