Der Walliser Staatsrat hat den neuen ordentlichen Normalarbeitsvertrag (NAV) der Walliser Bergbahnen genehmigt, der am 15. September 2022 in Kraft treten wird. Dies teilt das Präsidium des Walliser Staatsrates mit.
Dieser neue NAV, der zwischen dem Dachverband Walliser Bergbahnen (WBB) und den Gewerkschaften, die die Angestellten vertreten, ausgehandelt wurde, sieht neu einen monatlichen Mindestlohn von 4005 Franken über dreizehn Monate vor. Der restliche Teil der Lohntabelle, der alle anderen besser bezahlten Funktionen sowie das System der Erfahrungsanteile umfasst, wurde ebenfalls überarbeitet. Die Regierung beabsichtigt, diese Tabelle verbindlich zu machen, allerdings in Etappen: das Grundgehalt ab dem 1. Januar 2023, der Rest ab dem 1. Juni 2023.
«Angesichts des im Mai dieses Jahres nach einer allgemeinen Kontrolle der in der Branche gezahlten Löhne festgestellten Lohndumpings beabsichtigt der Staatsrat die Lohntabelle des NAV in Etappen für allgemeingültig zu erklären», heisst es in der Mitteilung weiter. Von 53 kontrollierten Unternehmen hätten 39 einige ihrer Mitarbeiter unter den im NAV vorgesehenen Minimalbeträgen entlöhnt.
Branchenverband nahm Stellung
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des neuen NAV im Amtsblatt vom 24. Juni haben laut Mitteilung der Branchenverband und einige Bergbahnunternehmen Stellungnahmen eingereicht. Änderungen wurden daraufhin vom Kanton Wallis vorgenommen, um einen Kompromiss mit dem Verband der Walliser Bergbahnen zu finden.
Der Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der Bergbahnen (GFBB) schreibt vor, dass die Löhne des NAV eingehalten werden müssen, um staatliche Beihilfen erhalten zu können. (sda/ua)