Bürgerinnen und Bürger von Staaten ausserhalb der EU und der Efta sollen in der Schweiz leichter eine Arbeitsstelle antreten können. Für Branchen, denen es an Fachleuten fehlt, hat der Bundesrat Sofortmassnahmen beschlossen. Bei den Kontingenten für Drittstaatenangehörige will er aber bleiben.
Als Sofortmassnahme hat der Bundesrat laut seiner Mitteilung vom Freitag Erleichterungen beschlossen für Branchen, in denen der Mangel an Fachkräften ausgewiesen ist. Bei diesen Berufen soll darauf verzichtet werden, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob die gesuchten Fachleute nicht auch im Inland rekrutiert werden könnten.
Tiefere Anforderung an Ausbildungsniveau
Auch beim Ausbildungsniveau will der Bundesrat die Latte tiefer legen: Künftig sollen Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel auch ohne Nachweis einer akademischen Bildung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können. Bisher galt das nur für Menschen mit besonderen beruflichen Kenntnissen.
Erleichtern will der Bundesrat für Fachleute aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung auch den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Tätigkeit. Diese Sofortmassnahmen will der Bundesrat bis Ende Jahr umsetzen.
Für die Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel zu einer selbstständigen Tätigkeit muss das Ausländer- und Integrationsgesetz angepasst werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) muss dazu bis Ende 2023 eine Botschaft vorlegen.
Kontingentssystem verbessern
Das System mit Kontingenten für Drittstaatenangehörige, die zum Arbeiten in die Schweiz einreisen wollen, will der Bundesrat beibehalten. Eine Erhebung der Bedürfnisse bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen habe ergeben, dass das System in den Grundzügen nicht in Frage gestellt werde, schrieb der Bundesrat.
Punktuelle Verbesserungen für einfachere Verfahren seien aber gewünscht, und entsprechend will der Bundesrat handeln. In seinem Bericht zu einem Postulat von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) nennt er zu prüfende Ansätze. Änderungen müssten allerdings mit der Verfassung vereinbar und sozialverträglich sein, schreibt er.
Für 2022 besteht ein Kontingent für Drittstaatenangehörige im Umfang von 8500 Einheiten. Drittstaatenangehörige dürfen eingestellt werden, wenn in der Schweiz und in der EU und Efta keine geeigneten Fachleute rekrutiert werden können.
Erhöhung des Kontingents prüfenswert
Seit der letzten Erhöhung des jährlichen Kontingents von 2019 wurde dieses nicht mehr ausgeschöpft. Für den Bundesrat ist eine weitere Erhöhung indes «vertieft zu prüfen». Ebenso für prüfenswert hält er unter anderem eine höhere Zuteilung von Kontingenten an die Kantone respektive ein Kontingentspool.
Verworfen hat der Bundesrat hingegen eine Aufhebung der Kontingentierung für Branchen mit hohem Fachkräftemangel. Für ihn ist das Risiko, dass dies nicht sozialverträglich wäre und gesellschaftlich nicht akzeptiert würde, grösser als der Nutzen für die Wirtschaft. Auch mit der Verfassung sei das nicht vereinbar.
Verworfen hat der Bundesrat auch eine Versteigerung von Kontingenten oder Kontingenten, die sich nach Branchen ausrichten. Auch ein Punktesystem oder Zuwanderungsabgaben sind für den Bundesrat kein Thema.
Expressgebühr in Prüfung
Zu klären ist, ob eine Expressgebühr eingeführt werden soll, mit der die Verfahren auf Stufe Bund und Kanton beschleunigt werden könnten. Heute wird laut Bericht «grossmehrheitlich» innerhalb von zehn Tagen über Zulassungsgesuche für Drittstaatenangehörige zum Arbeitsmarkt entschieden.
Die Gebühr beträgt beim Bund aktuell 180 Franken pro Entscheid. Würde die Behandlungszeit auf drei bis vier Tage beim Bund verkürzt, würde sich das laut Bericht in «einem verhältnismässig höheren Preis» niederschlagen. Gebühren und Bearbeitungsdauer müssten von Bund und Kantonen koordiniert werden.
Das EJPD soll mit dem Wirtschaftsdepartement, den Kanonen und den Sozialpartnern das System unter die Lupe nehmen. Bis in einem Jahr soll ein Bericht mit den Ergebnissen der Prüfaufträge vorliegen. (sda/npa)