Dabei handelt es sich um Kombinationen von Leistungen oder Produkten, die zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen besteuert werden. Heute wird das gesamte Package vergünstigt besteuert, wenn mindestens 70 Prozent einem reduzierten Satz unterliegen.
Solche Leistungskombinationen kommen vor allem in der Hotellerie vor: Die zum Satz von 3,7 Prozent besteuerte Übernachtung wird mit Skipässen, Wellness-Behandlungen oder geführten Touren zu einem Package geschnürt. Damit unterliegen auch diese Leistung dem reduzierten Hotellerie-Satz. Nun soll die Schwelle für Package-Leistungen zum Hotellerie-Satz auf 55 Prozent gesenkt werden.
Der Nationalrat hat den Text der Motion leicht angepasst. Demnach soll die Möglichkeit auf Packages beschränkt werden, deren Leistungen im Inland liegen. Der Nationalrat hiess den Vorstoss in dieser Version mit 126 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Dem geänderten Text muss noch der Ständerat zustimmen.
Verzerrter Wettbewerb
Die Gegnerinnen und Gegner befürchten eine verstärkte Wettbewerbsverzerrung zwischen verschiedenen Akteuren, beispielsweise einem kleinen Restaurant und einem grossen Hotel, das Packages anbieten kann. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass die Regelung auch in anderen Branchen wie im Detailhandel zur Anwendung kommen könnte.
Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen die Motion. Finanzminister Ueli Maurer sprach von einer «versteckten Subventionierung für die Tourismusbranche». Er empfinde eine solche Regelung als ungerecht, sagte er. Es gehe zwar noch nicht um sehr viel Geld, der Bund rechne mit einem tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Es könnten aber weitere Ausnahmen hinzukommen.
Zufriedene Hoteliers
In einer Mitteilung begrüsst der Branchenverband hotelleriesuisse die Annahme der Motion durch den Nationalrat. Der Tourismus und die Hotellerie würden von der Gesetzesänderung bei Packages durch einen grösseren unternehmerischen Spielraum profitieren.
Durch die Neuregelung könne mehr Leistungen in ein Package inkludiert und damit attraktivere Packages angeboten werden. Der Kunde verlange solche Angebote, die auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber globalen digitalen Wettbewerbern darstelle.
Zusätzlich würden auf diese Weise Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette gestärkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft erhöht. Damit könnten auch die beispielsweise in der neuen bundesrätlichen Tourismusstrategie geforderten Kooperationen in die Tat umgesetzt werden. Der Branchenverband hofft, dass der Ständerat den Entscheid des Nationalrats bestätigen wird. (sda/htr)