Mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses sei die Standortförderung noch wichtiger geworden, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am Mittwoch vor den Medien in Bern. Die Gelder trügen auch dazu bei, die neuen Zuwanderungsbestimmungen umzusetzen und das Potenzial im Inland zu nutzen.
In der Botschaft über die Standortförderung geht es um langfristige Massnahmen. Kurzfristige wegen des starken Frankens könnten laut Schneider-Ammann in den nächsten Wochen hinzukommen. Diese seien jedoch noch nicht spruchreif.
Für die langfristigen Massnahmen legt der Bundesrat dem Parlament eine ganze Reihe von Beschlüssen vor. Diese betreffen die Bereiche KMU, Tourismus, Aussenwirtschaftsförderung und Regionalpolitik.
Weniger Behördengänge
Die KMU will der Bundesrat administrativ entlasten, indem er das E-Government vorantreibt. Damit könnten den Unternehmen Behördengänge erspart werden, sagte Schneider-Ammann. Das Ziel ist der Aufbau eines One-Stop-Shops: Unternehmen sollen Behördengänge auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene über ein Portal abwickeln können. Dafür beantragt der Bundesrat einen Kredit von17,7 Millionen Franken.
In der Tourismuspolitik steht die Umsetzung des Impulsprogramms an, mit dem die Bewältigung des Strukturwandels unterstützt werden soll. Für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus beantragt der Bundesrat 30 Millionen Franken, 10 Millionen mehr als in den vergangenen vier Jahren. Für die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus sind 220,5 Millionen Franken vorgesehen.
In der Schweiz Ferien machen
Das Ziel sei es, in Schwellenländern Neukunden zu gewinnen, sagte Schneider- Ammann. Aber auch der heimische Markt dürfe nicht vergessen gehen. «Die Schweizer sollen wieder verstehen, dass man im eigenen Land Ferien machen kann.» Schneider-Ammann nannte als Beispiel die Schneesportinitiative, die junge Menschen mit Wintersport in Berührung bringen will.
Der Bund will aber nicht nur Touristen anlocken, sondern auch Unternehmen. Für die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz beantragt der Bundesrat 16,4 Millionen Franken, für die Exportförderung 89,6 Millionen Franken.
230 Millionen für Regionalentwicklung
Neben diesen Finanzierungsbeschlüssen im Rahmen der Standortförderung legt der Bundesrat dem Parlament das zweite Mehrjahresprogramm der Neuen Regionalpolitik2016 bis 2023 vor und beantragt dessen Finanzierung mittels Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung von 230 Millionen Franken über acht Jahre.
Er hat am Mittwoch ausserdem die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft gutgeheissen und das revidierte Geschäftsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) genehmigt. Damit habe der Bundesrat die Fördermöglichkeiten verbessert und den finanziellen Spielraum der SGH vergrössert, sagte Schneider-Ammann.
Höhere Obergrenze für Hotelkredite
Konkret wird der Beherbergungsbegriff weiter gefasst und an die Terminologie des Gesetzes zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative angepasst. Die SGH kann so in Zukunft Hotels und strukturierte Beherbergungsbetriebe wie etwa Mischformen zwischen der klassischen Hotellerie und der Parahotellerie sowie dazugehörende Grundstücke und Bauten unterstützen.
Zudem gilt eine höhere Obergrenze für Darlehensbeträge. In Zukunft kann die SGH Darlehen bis zu 6 Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswerts gewähren, wobei in Ausnahmefällen noch höhere Beträge möglich sind. Heute liegt die Obergrenze bei 2 Millionen Franken.
Für die Standortförderung der Jahre 2012 bis 2015 hatte der Bundesrat 316 Millionen Franken investieren wollen. Das Parlament erhöhte wegen des damaligen Problems mit dem starken Franken die Mittel aber um 44 Millionen auf insgesamt360 Millionen Franken. (sda/npa)
Reaktion seitens hotelleriesuisse zum Entscheid des Bundesrates in der Box (rechts)