Nur bis hundert Personen sollen sich in Bars, Clubs und Diskotheken aufhalten dürfen, wenn weder der Abstand eingehalten noch das obligatorische Tragen von Masken durchgesetzt werden kann. Ebenso sollen stark betroffene Kantone auf die von der GDK schon Anfang Juli empfohlene Ausweispflicht in Clubs zurückgreifen.
18 Kantone gehen mit ihren Schutzvorschriften bereits weiter als der Bund. Eine Ausweispflicht in Clubs gilt nach der Mitteilung der GDK vom Dienstag in mittlerweile 17 Kantonen. Mehrere Kantone schreiben auch Masken in Läden vor oder haben die Gästezahl für Veranstaltungen oder in Betrieben stärker beschränkt als der Bund.
Unterschiede von Kanton zu Kanton
Der GDK-Vorstand rät zur Absprache: «Wir empfehlen den Kantonen, die Massnahmen mit ähnlich betroffenen Kantonen und insbesondere mit den Nachbarkantonen zu koordinieren», liess sich Präsident Lukas Engelberger zitieren. Ebenso sollen die Kantone die von den Einschränkungen betroffenen Verbände vorgängig informieren. Dass nicht alle Kantone in der Covid-19-Pandemie dasselbe tun, liegt laut Engelberger daran, dass sich die Lage von Kanton zu Kanton teilweise stark unterscheidet.
Konkrete Grenzwerte für das Ergreifen von zusätzlichen Massnahmen nennt der GDK-Vorstand nicht. «Die Entwicklung der Fallzahlen und bei den Hospitalisationen sieht jeder Kanton für sich zuverlässig», sagte Engelberger auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Kantone müssten selbst beurteilen, ob sie besonders betroffen seien. «Ich denke, die Kantone wissen, wo sie stehen.»
Der Kanton St. Gallen beispielsweise verzichtet vorerst auf eine Maskenpflicht in Läden. Anders sehen es die Kantone Genf, Waadt und Jura: In den Verkaufsgeschäften auf ihrem Boden muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der im Frühjahr von Sars-CoV-2 stark betroffene Kanton Tessin wiederum schreibt dem Personal von Restaurants und Bars Masken vor.
Auge auf Clubs und Bars
Am vergangenen Donnerstag hatte die Zahl der täglich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldeten Fälle erstmals seit dem 23. April die 200er-Grenze wieder überschritten. Es brauche einheitliche und widerspruchsfreie Verhaltensregeln, sagte damals BAG-Direktor Pascal Strupler vor den Medien. Die Lage sei ernst.
Eine mögliche Massnahme sei eine Maskenpflicht in Läden oder sogar in allen öffentlich zugänglichen Räumen. Weiter schlug das BAG eine obligatorische Kontrolle der Kontaktdaten in Ausgehlokalen vor sowie eine Höchstgrenze von 100 Personen in diesen Betrieben.
So weit die Ansteckungswege überhaupt zurückverfolgt werden können, erfolgen laut BAG zwar die meisten Infektionen mit Covid-19 innerhalb der Familie und am Arbeitsplatz. Die Kontrolle von Clubs und Bars sei aber wichtig, weil es dort schnell zu einem Massenausbruch kommen könne. (sda)