(Keystone-SDA) Im Gastgewerbe werden die Mindestlöhne im Jahr 2024 angehoben. Dies haben die Sozialpartner vereinbart. Konkret wird die Teuerung auf allen Mindestlohnstufen ausgeglichen. Zusätzlich steigen die monatlichen Mindestlöhne real um fünf Franken.

Der Teuerungsausgleich wird auf Basis der Septemberprognose 2023 berechnet, wie die Sozialpartner mitteilten. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, auf der Arbeitgeberseite Gastro Suisse, Hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe sind nach absolvierten Aus- und Weiterbildungen abgestuft. Für Ungelernte betrug der Mindestlohn im laufenden Jahr 3582 Franken. Für Angestellte mit Berufsprüfung waren es 5108 Franken. Der Mindestlohn für Praktikanten und Praktikantinnen betrug 2303 Franken.

Zusätzlich zu den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen läuft laut Mitteilung auch das im Jahr 2010 gestartete Aus- und Weiterbildungsprojekt weiter. Dieses finanzierte zuletzt 48 Angebote und vergütete zudem für einen Grossteil der Kurse Lohnkostenersatz an die Betriebe.

Mindestlöhne gemäss L-GAV in Franken pro Monat (brutto):

Lohnstufe 2023 2024
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) 3'582.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest) 3'803.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.) 3'927.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.) 4'369.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung) 4'473.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung) 5'108.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken
Praktikanten und Praktikantinnen 2'303.- Teuerungsausgleich plus  5.- Franken

Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch.
Informationen zum Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV: www.weiterbildung-inklusive.ch