Bei der Vorlage geht es um Anpassungen an die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes. Teil der Vorlage sind aber auch die Hilfen für St. Galler Bergbahnen, die ausserhalb des Härtefallprogramms möglich sein sollen. Zum einen geht es um die Folgen der vom Kanton angeordneten Schliessung der Skigebiete in der Zeit vom 22. bis zum 30. Dezember. Für diese neun Tage sollen die ungedeckten Fixkosten übernommen werden.
Bereits grosse Unterstützung
Insgesamt sind den sechs Seilbahnunternehmen im Kanton St. Gallen nicht-rückzahlbare Mittel in der Höhe von 2,6 Millionen Franken bewilligt worden. Dazu kommen Solidarbürgschaften durch den Kanton über weitere rund 1,6 Millionen Franken. Zudem habe die kantonale Arbeitslosenkasse Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von insgesamt mehr als 2,5 Millionen Franken ausbezahlt.
Unabhängig davon haben die Seilbahnunternehmen um zusätzliche Unterstützung wegen der Auswirkungen der Epidemie ersucht, wie die Regierung informierte. Während fünf Gesuche mangels vollständiger Unterlagen noch nicht geprüft wurden, habe die Vorprüfung des sechsten Gesuchs keine unmittelbaren Liquiditätsprobleme ergeben. Die definitiven Entscheide stehen noch aus.
Höchstgrenze festgelegt
Forderungen gibt es auch von den vier Tourismusorganisationen im Kanton St. Gallen, die Ausfälle in der Gesamthöhe von 1,7 Millionen Franken geltend machen. Die Regierung will sie «im Sinne einer ausserordentlichen Härtefallunterstützung» aber nur mit nicht-rückzahlbaren Beiträgen von höchstens 750'000 Franken unterstützen.
Sämtliche fünf Fraktionen wie auch die Grünliberalen unterstützten die Vorlage in erster Lesung, wenn auch «nicht in allen Punkten mit gleicher Begeisterung», wie etwa die Sprecherin der CVP-EVP sagte. (htr/lm)